Luzern (ots) – Im Kanton Luzern stehen 2015 insgesamt 171 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zu Verfügung. Dies sind rund zwei Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen.
Der Regierungsrat hat in der zuständigen Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt. Im Kanton Luzern stehen insgesamt 170.8 Millionen Franken zur Verfügung. Die Anteile des Kantons Luzern und der Luzerner Gemeinden betragen je 29,1 Millionen Franken. Mit 112,6 Millionen Franken steuert der Bund den grössten Beitrag an die individuelle Prämienverbilligung bei.
Fast jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung
Im Vergleich zu 2014 stehen der Luzerner Bevölkerung insgesamt zwei Millionen Franken mehr zur Verfügung. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Weil die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im kommenden Jahr im Kanton Luzern steigen, hat der Regierungsrat den maximalen Beitrag um vier Prozent nach oben angepasst. Für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt die Einkommensgrenze nun bei 75’000 Franken. 2015 haben damit etwas weniger Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung. Ziel ist, die verfügbaren Mittel effektiver einzusetzen, erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Es sollen jene Menschen von der Prämienverbilligung profitieren, die auch wirklich auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sind.» Auch im kommenden Jahr sind rund 30 Prozent der Bevölkerung berechtigt, Prämienver billigung zu beziehen.
Finanzielle Entlastung für Familien
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Antrag auf Prämienverbilligung musste bis zum 31. Oktober 2014 bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden. Später eingereichte Anträge erhalten allenfalls einen anteilsmässigen Anspruch.
Weitere Informationen: www.ahvluzern.ch