Anfang Februar hat der Regierungsrat nach Rücksprache mit dem Kantonsrat entschieden, die Prämienverbilligung trotz budgetlosem Zustand provisorisch auszubezahlen. Inzwischen hat die Ausgleichskasse Luzern bereits 88 Prozent der Gesuche bearbeitet. Noch offen sind jene Gesuche, welche weiterer Abklärungen bedürfen.
Am 7. Februar 2017 hat der Regierungsrat im Anschluss an die Januarsession des Kantonsrates die Prämienverbilligungsverordnung so angepasst, dass die Prämienverbilligung 2017 für die Monate Januar bis September trotz budgetlosem Zustand im ordentlichen Verfahren provisorisch berechnet und ausbezahlt werden kann (siehe Kasten).
Im Anschluss hat die Ausgleichskasse Luzern rund 66’600 Entscheide gefällt (88 Prozent der Gesuche) und die Gesuchsteller informiert. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenkassen. Bei den noch offenen Gesuchen handelt es sich um Fälle, bei denen weitere Abklärungen notwendig sind.
Auszahlung trotz budgetlosem Zustand
Der Luzerner Kantonsrat hat am 30. Januar 2017 in seiner Januarsession mehrere dringlich eingereichte Vorstösse betreffend Auszahlung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) trotz budgetlosem Zustand behandelt. Dabei hat er dem Lösungsvorschlag des Regierungsrates zugestimmt, die Prämienverbilligungsverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2017 wie folgt anzupassen:
Bis ein definitiver Voranschlag vorliegt, wird für das Jahr 2017 der ordentliche Anspruch auf IPV lediglich provisorisch festgesetzt. Dabei wird von den Werten des Jahres 2016 ausgegangen und nur 75 Prozent des provisorisch errechneten Betrages ausbezahlt (Januar bis September 2017). Sobald der Kanton über ein rechtskräftiges Budget verfügt, legt der Regierungsrat die definitiven Werte fest.[content_block id=29782 slug=ena-banner]