Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2018 festgelegt. Damit folgt er dem Auftrag des Kantonsrats, die Richtprämien den Gemeinden bereits Mitte November bekannt zu geben.
Die Prämien der Krankenkassen-
Die übrigen Parameter für die Prämienverbilligung können erst nach erfolgter Anhörung der Gemeinden und nach Vorliegen eines rechtskräftigen Staatsvoranschlags festgelegt werden. Mit der früheren Festsetzung der Richtprämien kommt der Regierungsrat dem Auftrag des Kantonsrats nach, diese den Gemeinden bereits Mitte November mitzuteilen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Gestalteter Gesellschaftswandel
Weitere Informationen: www.ahvluzern.ch
Übersicht Prämienrechner des Bundes[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]