Primarschule: Zusätzliche Lektion für den Fremdsprachenunterricht

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Ab August 2018 erhalten 3. bis 6. Primarklassen eine zusätzliche Lektion Fremdsprachenunterricht, sofern in der Klasse mehr als 40 Prozent fremdsprachige Kinder sind. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Volksschulbildung entsprechend angepasst.

In Primarklassen mit mehr als 40 Prozent fremdsprachigen Kindern kann in den Fächern Englisch oder Französisch ab dem nächsten Schuljahr eine zusätzliche Lektion für den Halbklassenunterricht eingesetzt werden. Von dieser neuen Regelung sind rund 65 Schulklassen betroffen. Der Kanton rechnet mit Kosten von rund 260’000 Franken pro Schuljahr.

Für Primarklassen mit 20 und mehr Kindern gibt es bereits heute eine Zusatzlektion, die im Fremdsprachenunterricht für den Halbklassenunterricht eingesetzt werden soll. Das ist aktuell in rund 180 Schulklassen der Fall. Sind im Englisch- oder Französischunterricht in der Primarstufe beide Voraussetzungen erfüllt – also ein hoher Anteil Fremdsprachiger und ein grosser Klassenbestand – können ab Schuljahr 2018/19 maximal zwei Zusatzlektionen eingesetzt werden.

Die zweite Zusatzlektion hat der Regierungsrat im Vorfeld der Volksabstimmung vom 24. September 2017 über die Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» in Aussicht gestellt und mit der Verordnungsänderung nun umgesetzt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]