Mitarbeiter sollten es sich zweimal überlegen, ob sie am Arbeitsplatz privat im Netz surfen. „Das kann richtig Ärger geben – bis hin zur fristlosen Kündigung„, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.
Denn wer während der Arbeitszeit Privates erledigt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber bezahle Mitarbeiter dafür, dass sie seine Angelegenheiten erledigen und nicht die eigenen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären sie deshalb besser vor der privaten Nutzung am Arbeitsplatz, ob etwa kurze private E-Mails in Ordnung sind.
Das Bundesarbeitsgericht stellte nun klar: Die private Nutzung von Dienstcomputern etwa zur Herstellung von Raubkopien ist ein Kündigungsgrund (Az.: 2 AZR 85/15). Die obersten Arbeitsrichter verhandelten über die Kündigung eines Justizangestellten, der jahrelang während seiner Arbeitszeit Dienstrechner für Raubkopien genutzt haben soll. Pikant daran: Der Mann war der IT-Verantwortliche des Oberlandesgerichts in Naumburg. Der Zweite Senat traf jedoch keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Entlassung, sondern wies den Fall an eine andere Kammer des Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt zurück.
Einige Arbeitgeber haben inzwischen klare Regeln aufgestellt, wie sie das Thema privates Surfen am Arbeitsplatz sehen. Mitarbeiter schauen deshalb am besten zunächst in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, rät Eckert. Möglicherweise gibt es dort entsprechende Regelungen zum Thema. An diese sollten sie sich dann auch halten. Denn setzt sich ein Arbeitnehmer etwa über ein ausdrückliches Verbot hinweg, droht ihm eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Nach wie vor gebe es aber auch noch viele Arbeitgeber, die sich zu dem Thema nicht konkret äußern, sagt Eckert. Bei solch unklarer Rechtslage sollten Mitarbeiter dann am besten selbst für klare Absprachen sorgen und nachfragen. Quelle: Xing[content_block id=29782 slug=ena-banner]