Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Privatpflege- und Betreuungsinitiative der CVP Kanton Luzern vorberaten. Die Volksinitiative verlangt einen Abzug vom steuerbaren Einkommen für Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen. Die Kommission unterstützt das Kernanliegen der Initiative, ein Steuerabzug ist aber das falsche Mittel. Sie verlangt daher die Ausarbeitung eines griffigeren Modells. Die Kommission beantragt einstimmig die Rückweisung der Botschaft und verlangt vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gegenentwurfes. Hierfür gibt sie ihm Rahmenbedingungen mit auf den Weg.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) die Botschaft (B 32) «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» vorberaten. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen.
Die Initiative greift relevantes Thema auf
Die Volksinitiative verlangt einen Abzug von 5’000 Franken vom steuerbaren Einkommen für Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen. Die Betreuung und Pflege von Angehörigen und nahestehenden Personen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ältere und kranke Menschen möglichst lange selbstbestimmt ihren Alltag bewältigen und zu Hause leben können. Viele Menschen erbringen einen unermüdlichen Einsatz für die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen oder ihnen nahestehenden Menschen. Sie leisten damit einen enorm wichtigen Beitrag für die Solidarität in der Gesellschaft. Und nicht zuletzt auch für die Entlastung des Gesundheits- und Sozialwesens im Kanton Luzern.
Die Kommission verlangt einen Gegenvorschlag
Die Initiative fordert einen Steuerabzug für privatpflegende und -betreuende Personen. Dieser Steuerabzug würde das schon heute hochkomplexe Steuersystem weiter verkomplizieren. Zudem wäre die Steuergerechtigkeit nicht gegeben. Gerade betreuende Personen mit geringem Einkommen könnten davon kaum profitieren. Die Kommission beantragt daher einstimmig die Rückweisung der Botschaft, mit dem gleichzeitigen Auftrag an den Regierungsrat einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
WAK beschliesst Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung des Gegenvorschlags
Die WAK gibt dem Regierungsrat Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfes mit. Das Kernanliegen der Unterstützung von privatpflegenden und -betreuenden Personen – so das Anliegen der Kommission – muss im Gegenvorschlag des Kantons Luzern umgesetzt werden. Die Luzerner Lösung soll sich jedoch als Ergänzung zum kürzlich angekündigten Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung präsentieren. Eine Minderheit der Kommission war der Auffassung, dass in den Rahmenbedingungen offengelassen werden soll, ob die Unterstützung ausschliesslich an die betreuende Person oder auch an die hilfsbedürftige Person gehen könnte. Die Kommission sprach sich grossmehrheitlich dafür aus, dass der Gegenvorschlag eine Lösung zur direkten Unterstützung der betreuenden und pflegenden Personen beinhalten muss. Ein weiterer Diskussionspunkt war, ob sich der Gegenentwurf im Gegensatz zur Initiative ausserhalb des Steuergesetzes bewegen muss. Die WAK unterstützt grossmehrheitlich diesen Ansatz. Im Weiteren sprach sich die WAK in der Mehrheit dafür aus, dass das Kostenvolumen maximal dem Initiativbegehren entsprechen soll. Sie lässt offen, ob damit monetäre oder nicht-monetäre Leistungen verlangt werden. Zudem wird verlangt, dass als Kostenträger nicht ausschliesslich der Kanton benannt wird, es können auch andere Kostenträger in Frage kommen.
Das Geschäft (B 32) wird an der Session von Ende November/Anfang Dezember beraten.