Mit dem neuen kantonalen Velokonzept will der Kanton Luzern den Veloverkehr als nachhaltige und gesunde Mobilitätsform fördern. Bis am 16. Juni bzw. Anfang Juli dauerte die Vernehmlassung zu den Grundlagen des Velokonzepts. Einerseits lag eine Richtplanpassung öffentlich auf, mit der das neue Velowegnetz verankert werden soll. Andererseits konnten sich Interessierte zur Revision des kantonalen Weggesetzes und der Wegverordnung äussern. Zum Velowegnetz im Richtplan wurden 83 Stellungnahmen mit gesamthaft 476 Rückmeldungen eingereicht. Zu Weggesetz und -verordnung sind 100 Stellungnahmen mit 1132 Rückmeldungen vermerkt worden. Die Stellungnahmen stammen zu einem grossen Teil von Gemeinden und Gemeindeverbänden, aber auch von Parteien, Verbänden und Privatpersonen. Einen Schwerpunkt bilden einerseits Rückmeldungen zu einzelnen Verbindungen im Velowegnetz und andererseits Hinweise zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Planung, Realisierung und Finanzierung der Velowege.
Die Stellungnahmen werden nun geprüft und geeignet in die Überarbeitung der Grundlagen für das Velokonzept eingearbeitet. Der Regierungsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Die Beratung im Kantonsrat ist im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen, sodass ein Inkrafttreten des Weggesetzes und der Wegverordnung per 1. Juli 2027 möglich ist. Die Ergänzung des kantonalen Richtplans soll gleichzeitig mit der aktuell bereits laufenden Gesamtrevision des kantonalen Richtplans dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.

