Die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern sehen einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Eine langfristige Energieversorgung soll durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Wasserkraft, Solar- und Windenergie, sichergestellt werden. Die vorgezogene Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie schafft in diesem Bereich die planungsrechtlichen Grundlagen. Die öffentliche Auflage des entsprechenden Richtplanentwurfs dauerte vom 29. November 2022 bis am 27. Januar 2023. In dieser Zeit sind über 160 Stellungnahmen eingereicht worden. Davon stammt rund ein Viertel von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Fünf Nachbarkantone und alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie zahlreiche verschiedene Organisationen, Interessenverbände, Windenergieprojektierende und Privatpersonen äusserten sich zum Richtplanentwurf. Die Stellungnahmen sind sowohl sehr konkreter als auch allgemeiner Natur und werden nun detailliert geprüft. Den verschiedenen Stellungnahmen haben sich teilweise weitere Personen angeschlossen.
Gestützt auf die Eingaben während der öffentlichen Auflage wird anschliessend der Richtplan überprüft und soweit als zweckmässig angepasst. Danach wird der Regierungsrat den teilrevidierten Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen. Der teilrevidierte Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Anhang
Allgemeine Informationen zum Richtplan finden Sie hier: www.richtplan.lu.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]