Rege Mitwirkung bei der Vernehmlassung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

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Um die auf Bundesebene definierten Ziele zur Stabilisierung der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie der versiegelten Flächen umzusetzen, sind Anpassungen im Planungs- und Baugesetz sowie der Planungs- und Bauverordnung notwendig. Der entsprechende Entwurf zur kantonalen Umsetzung der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) hat die Regierung vom 26. Januar bis 11. Mai 2026 in eine Vernehmlassung gegeben (siehe Medienmitteilung vom 26. Januar 2026). Es gingen 78 Stellungnahmen mit gesamthaft rund 1300 Einzelrückmeldungen ein. Sie stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, den im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie weiteren Verbänden und Organisationen. Die Stellungnahmen werden nun geprüft und ausgewertet. Die zentralen Elemente in der Vernehmlassungsbotschaft, wie die Einführung einer Abbruchprämie sowie die neuen Zuständigkeiten bei unbewilligten Nutzungen, treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Für die Übergangszeit wird der Regierungsrat per 1. Juli 2026 eine Einführungsverordnung in Kraft setzen. So kann sichergestellt werden, dass bis zum Abschluss des noch folgenden ordentlichen Gesetzgebungsprozesses bereits Regelungen für den kantonalen Vollzug des Bundesrechts bestehen.