Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) und weitere Erlasse aus dem Gymnasialbereich punktuell angepasst. Die Änderungen klären offene Fragen aus der Schulpraxis und treten im August 2026 in Kraft. Konkret werden unter anderem das Vorgehen bei einem Abbruch und einer Wiederholung im Maturitätsjahr geregelt, die Zulassung zu den Maturitäts- und Passerelleprüfungen präzisiert sowie die Förderung von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache gestärkt. Weiter sind künftig die Schulleitungen für Entscheide über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen für die Maturitätsprüfungen zuständig. Lehrpersonen, die eine Maturaarbeit betreuen, erhalten neu eine Entlastung von 0.3 Wochenlektionen.

