Der Kantonsrat verlangte mit der Überweisung einer Motion eine moderate Ausweitung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern. Neu sollen Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr, an Samstagen bis 17 Uhr offenhalten können. Im Gegenzug soll nur noch ein Abendverkauf pro Woche statt zwei Abendverkäufe zulässig sein. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Gesetzesanpassung vor.
Die vom Kantonsrat im Januar 2019 erheblich erklärte Motion M 687 verlangt eine moderate Anpassung der Ladenschlusszeiten, die auf einem potenziell minimalen Konsens der Interessenvertreter basiert. Die Motion wurde von allen Parteien und von über 90 Prozent der anwesenden Kantonsrätinnen und -räten unterstützt.
Vernehmlassung favorisierte den Minimalkonsens
An der Vernehmlassung des Anpassungsentwurfs beteiligten sich neben den politischen Parteien auch die Interessengruppen aus Gewerbe und Handel, Gewerkschaften, Entwicklungsträger und der Verband Luzernern Gemeinden sowie einzelne Gemeinden. Ausnahmslos alle Teilnehmer der Vernehmlassung befürworteten eine moderate Ausweitung. Eine Mehrheit sprach sich zudem für die Streichung eines Abendverkaufs aus. Als Varianten schlugen einzelne Vernehmlassungsteilnehmer vor, es den Gemeinden offenzulassen, ob ein Abendverkauf bis 21 Uhr oder zwei Abendverkäufe bis 20 Uhr erlaubt sein sollen. Weiter wurde in Stellungnahmen angeregt, die restriktiven Öffnungszeiten vor Feiertagen aufzuheben, während andere Vernehmlassungsteilnehmer diese explizit weiter im bisherigen Rahmen regeln wollen.
Regierungsrat legt eine Botschaft gemäss Wortlaut der Motion vor
Die Botschaft zur Gesetzesanpassung folgt der Mehrheit der Vernehmlassungsantworten und somit dem Wortlaut der Motion. In einzelnen Stellungnahmen kam zum Ausdruck, dass ein Abweichen vom Minimalkonsens ein Referendum zur Folge haben und somit das zügige Inkrafttreten der Anpassungen infrage gestellt sein könnte.
Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats sieht vor, die Schliessungszeiten von Montag bis Freitag von 18.30 Uhr neu auf 19 Uhr und am Samstag von 16 Uhr auf 17 Uhr zu verschieben. Im Gegenzug soll nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr pro Woche zulässig sein. Dadurch erfahren die Öffnungszeiten insgesamt keine nennenswerte Ausweitung. Die Änderung soll auf den 1. Mai 2020 in Kraft treten.
Anhang
Botschaft[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]