Regierung setzt Tarif für Leistungen am Luzerner Kantonsspital fest

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Luzern (ots) – Die Luzerner Regierung hat den Tarif für die stationäre Spitalbehandlung im Luzerner Kantonsspital LUKS festgesetzt. Demnach soll der Basispreis (Baserate) bei 10’325 Franken liegen. Zuvor konnten sich das Luzerner Kantonsspital und die Krankenkassenverhandlungsgesellschaft Tarifsuisse AG nicht auf einen Tarif einigen. Kommt es zu keiner Einigung, dann schreibt das Krankenversicherungsgesetz KVG vor, dass die Kantonsregierung einen Tarif festzusetzen hat.

Die sogenannte Baserate, ist der Preis für die Vergütung einer stationären Spitalbehandlung. Das Krankenversicherungsgesetz KVG sieht vor, dass die Spitäler und die Krankenversicherer diesen Preis aushandeln. Können sie sich nicht einigen, dann hat gemäss KVG die jeweilige Kantonsregierung die Baserate, nach Anhörung der beteiligten Parteien und des Preisüberwachers, behördlich festzulegen.

Im vorliegenden Fall konnten sich das Luzerner Kantonsspital LUKS und die von der Tarifsuisse AG vertretenen Krankenversicherer (Concordia, CSS etc.) nicht auf eine Baserate ab dem Jahr 2012 einigen. Nun hat der Regierungsrat diesen Tarif bei 10’325 Franken festgesetzt. Die Ausgangslage zeigte sich wie folgt: Das LUKS beantragte einen Tarif von 10’645 Franken, Tarifsuisse AG forderte 8’951 Franken. Der Preisüberwacher empfahl dem Regierungsrat einen Tarif von 8’974 Franken.

Die von der Luzerner Regierung festgesetzte Baserate von 10’325 Franken weicht von allen drei Anträgen ab. Die Regierung ist der Ansicht, dieser Tarif sei wirtschaftlich und gerechtfertigt. Einerseits sei die von der Regierung festgesetzte Baserate vom LUKS kostenmässig ausgewiesen. Diese Kosten seien ähnlich wie die Kosten von Spitälern, die von der Grösse und vom Leistungsangebot her mit dem LUKS vergleichbar sind. Andererseits habe sich das LUKS bereits mit der Verhandlungsgemeinschaft der Krankenversicherer HSK (Helsana, Sanitas etc.) auf eine Baserate in ähnlicher Höhe einigen können, erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Der Tarif ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid des Regierungsrates kann sowohl vom LUKS als auch von der Tarifsuisse AG beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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Spitalfinanzierung 2012
Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 wird die 
Abgeltung für Spitalbehandlungen neu geregelt. Grundlage ist eine 
fixe Pauschale pro Diagnose, die sogenannte Fallpauschale (Swiss 
DRG). Die Fallpauschale wird berechnet, indem das Kostengewicht, das 
den durchschnittlichen Behandlungsaufwand für den betreffenden Fall 
beschreibt, mit dem Basispreis (Baserate) multipliziert wird. Die 
Baserate bezeichnet den Betrag, der für einen Behandlungsfall bezahlt
wird, dessen Kostengewicht 1,0 beträgt. Den Basispreis handeln die 
Spitäler und die Krankenversicherer aus. Kommt es zu keiner Einigung,
muss die jeweilige Kantonsregierung einen Tarif festlegen.
Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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