Bundesverordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) ist seit rund fünf Jahren in Kraft. Nun plant das Bundesamt für Justiz eine Totalrevision der Verordnung. Insbesondere ist vorgesehen, die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen auszuweiten. Neu sollen namentlich neben Notarinnen und Notaren auch andere Urkundspersonen wie Zivilstandsbeamte, Mitarbeiter der Handelsregisterbehörden oder Grundbuchverwalter den Bestimmungen des EÖBV unterstellt werden. Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst Anpassung. Für die Kantone besteht nach wie vor keine Verpflichtung, zwingend von Papier- auf elektronische Dokumente umzustellen.
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