2021 fördert der Kanton Uri wieder gezielt energetische Sanierungen von Gebäudehüllen, den Ersatz von alten Öl-Heizungen oder die Solarenergie. Nach dem Rekordjahr 2020 stehen ab Januar wiederum mehr als 3 Mio. Franken zur Verfügung. «Die Urnerinnen und Urner können davon profitieren. Wichtig ist, dass die Fördergesuche frühzeitig und vor Baubeginn eingereicht werden», sagt Baudirektor Roger Nager.
Der Regierungsrat hat am 15. Dezember 2020 das Förderprogramm Energie Uri 2021 verabschiedet. Die Ausgestaltung des Förderprogramms erwies sich diesmal als besonders anspruchsvoll. Im Jahr 2020 war die Nachfrage nach Fördergeldern erfreulich hoch. Mitte Jahr waren die zur Verfügung stehenden Mittel erstmals bereits vergeben – dies obwohl aufgrund von Überträgen aus den Vorjahren so viel Mittel zur Verfügung standen wie nie zuvor. Jetzt wird mit gezielten Massnahmen angestrebt, dass die Mittel im nächsten Jahr deutlich länger ausreichen.
Mehr Projekte sollen profitieren können
Der Regierungsrat hat dafür das kantonale Budget aufgestockt. Zusammen mit den Geldern des Bundes aus der der CO2-Abgabe steht mit etwa 3.1 Mio. Franken wieder etwa gleich viel Geld zur Verfügung, wie im Rekord-Jahr 2020.
Zudem wurde – unter anderem aufgrund eines Vorstosses dem Landrat – der Fördersatz für die Gebäudehüllensanierung nach unten korrigiert. Nach nur einem Jahr mit 80 Franken pro Quadratmeter sanierter Fläche an der Aussenhülle wird der Beitrag auf das Niveau der Jahre 2017 bis 2019 gesenkt. Es gilt wieder der Satz von 60 Franken pro Quadratmeter sanierter Fläche. Im Bereich der Gebäudehülle wird der Bonus für die umfassende Sanierung der Gebäudehülle nicht mehr angeboten. Weitere Anpassungen wurden in den Bereichen der Photovoltaikanlagen und der Minergie‑P Neubauten gemacht. Das Ziel dieser Anpassungen gegenüber 2020 ist, dass der Bedarf nach Förderung im Kanton Uri möglichst bis Ende Jahr gedeckt werden kann und dass wieder mehr Urnerinnen und Urner von der Förderung profitieren können.
Energetische Sanierung der Gebäudehülle bleibt ein Schwerpunkt
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle ist im Gebäudebereich nach wie vor der grösste Hebel, wenn die Energie- und Klimaziele des Bundes und des Kantons erreicht werden sollen. Durch eine gute Gebäudehülle kann der Energiebedarf deutlich gesenkt werden und ein Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wird einfacher aber auch kostengünstiger. Mit dem Fördersatz von 60 Franken pro Quadratmeter wird deshalb weiterhin ein hoher Anreiz für die Gebäudehüllensanierung gesetzt. Die finanzielle Hürde für eine Gebäudehüllensanierung ist nicht zu unterschätzen. Die Förderung soll dazu beitragen, diese Hürde zu überwinden und den Wert einer Immobilie zu erhalten, wovon die Urner Bevölkerung profitiert. Auch die Urner Unternehmen profitieren durch die Stimulation der Sanierungstätigkeit in Uri. Pro Franken Fördergeld werden etwa fünf Franken Investitionen ausgelöst.
Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri
Die Beratung im Bereich der Gebäudesanierung ist nach wie vor ein zentrales Anliegen des Kantons. Eine Sanierungsstrategie ist der Schlüssel für ein energieeffizientes Gebäude. Nur mit einer guten Reihenfolge der Massnahmen wird der maximale energetische Nutzen und die bestmögliche Wertsteigerung des Gebäudes erzielt. Eine unverbindliche Erstberatung kann nach wir vor beim Amt für Energie Uri in Anspruch genommen werden. Für eine detailliertere Beratung im Gebäudebereich wird neu die «Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri» lanciert, welche mit einem Förderbeitrag von 400 Franken unterstützt wird. Die Beratung wird von ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt und umfasst die Analyse des Ist-Zustands der einzelnen Gebäudeteile sowie jeweils eine Sanierungsempfehlung dazu. Die Massnahmen an den einzelnen Teilen wie Fassade, Dach, Fenster etc. werden baulich und energetisch aufeinander abgestimmt.
Als Ergänzung zu dieser Beratung im Bereich der Gebäudehülle wird die «Impulsberatung erneuerbar heizen» vom Bundesamt für Energie durch das Förderprogramm gefördert, so dass eine ganzheitliche und frühzeitige Energieberatung im Gebäudebereich möglich ist.
Im vergangenen Jahr hat es sich besonders klar gezeigt, wie wichtig eine frühzeitige und umfassende Beratung bei der Umsetzung einer Gebäudesanierung ist. So sollen bereits in einer frühen Projektphase die notwendigen Schritte eingeleitet und die Förderbeiträge rechtzeitig beantragt werden. Denn auch für das kommende Jahr ist auf Grund der diesjährigen Ausschöpfung des Förderbudgets mit einer erhöhten Nachfrage mit Fördergelder zu rechnen. Zudem gilt nach wie vor, dass Gesuche vor Beginn der energetischen Sanierung eingereicht werden müssen.
Informationen zum Förderprogramm Energie Uri 2021 sowie auch für eine Erstberatung sind auf der Homepage des Kantons Uri aufgeschaltet (www.ur.ch/energie). Das Portal für die Eingabe von Fördergesuchen ist ab dem 11. Januar 2021 wieder offen. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]