Die kantonale Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» verlangt, dass bei einer Erhöhung des Staatssteuerfusses in jedem Fall eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Der Regierungsrat lehnt das Anliegen ab. Könnte das Parlament nur noch die kantonalen Leistungen bestimmen, nicht aber die zur Erfüllung notwendigen Mittel, drohten chaotische Zustände bei der Finanzplanung. Zudem untersteht bereits heute der Bezug von mehr als den aktuellen 1,6 Einheiten dem fakultativen Referendum.
Gemäss Kantonsverfassung liegt die Kompetenz zur Festsetzung von Budget und Steuerfuss beim Kantonsrat. Die beiden Kompetenzen sind inhaltlich miteinander verknüpft: Mit dem Budget legt der Kantonsrat die öffentlichen Leistungen fest, mit dem Steuerfuss bewilligt er die notwendigen Mittel.
Mit ihrer Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» will die SVP Kanton Luzern die beiden Kompetenzen auf verschiedene Organe verteilen. Unbestritten ist, dass die komplexe Aufgabe der Leistungsplanung beim Kantonsrat verbleibt, der mit seinen ständigen Kommissionen über die dafür geeigneten Organe verfügt. Würde ein erhöhter Mittelbedarf aber mit einer Steuerfusserhöhung abgedeckt, so wäre künftig nach dem Willen der SVP zwingend eine Volksabstimmung nötig.
Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. In diesem Sinne hatte die Luzerner Bevölkerung bereits früher bei ähnlicher Gelegenheit entschieden. Die überparteiliche Volksinitiative «Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen» aus dem Jahr 2004 wollte Veränderungen des Steuerfusses dem fakultativen Referendum unterstellen. Die Luzerner Bevölkerung lehnte diese Initiative 2006 deutlich ab, mit 35’837 zu 73’002 Stimmen. Dies wohl auch, weil Erhöhungen des Steuerfusses über die heute geltenden 1,6 Einheiten hinaus in jedem Fall dem fakultativen Referendum unterstellt sind. Diesen Grenzwert hatte der Regierungsrat im Gegenentwurf zur FDP-Initiative «Steuern vors Volk» aus dem Jahr 2003 vorgeschlagen, worauf die FDP ihre Initiative zurückzog.
Die Argumente des Regierungsrates sind im Wesentlichen dieselben geblieben: Bei einer Annahme der Initiative würde eine sinnvolle Leistungs- und Finanzplanung erschwert bis verunmöglicht.
Die neue Regelung könnte zur Situation führen, dass der Kantonsrat das Budget mit allen darin enthaltenen Leistungen bewilligt, die Stimmberechtigten aber eine entsprechende Steuererhöhung an der Urne verweigern würden.
Die Ablehnung des Steuerfusses durch die Stimmberechtigten würde kaum Rückschlüsse auf die Gründe und die folglich zu ergreifenden Massnahmen zulassen.
Damit der Kanton Luzern in derartigen Fällen möglichst schnell zu einem rechtskräftig gegenfinanzierten Budget käme, müsste bei einer Annahme der Initiative der gesamte Prozess zum Aufgaben- und Finanzplan vorgezogen oder erheblich verkürzt werden. Eine allfällige Volksabstimmung müsste noch vor Beginn des massgeblichen Rechnungsjahres durchgeführt werden, um einen budgetlosen Zustand zu verhindern. Würde die Steuererhöhung an der Urne abgelehnt, müsste ein neues Budget erarbeitet werden, das frühestens in der Märzsession des Folgejahres beraten werden könnte.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Zuständigkeit von Volk und Parlament in Finanzfragen heute gut funktioniert. Die staatlichen Leistungen haben ihre Grundlage in der Gesetzgebung, für die der Kantonsrat verantwortlich ist. Haben Gesetze frei bestimmbare Ausgaben von mehr als 25 Millionen Franken zur Folge, greift das obligatorische Referendum. Weiter haben die Stimmberechtigten im Rahmen des fakultativen und obligatorischen Finanzreferendums bei wichtigen Ausgabenbeschlüssen bereits heute eine Mitsprache. Nicht zuletzt verfügt der Kanton Luzern mit der gesetzlich vorgegebenen Schuldenbremse und der präventiven Wirkung des gesetzlich verankerten Steuerfussreferendums über gute Instrumente zur finanzpolitischen Steuerung.[content_block id=29782 slug=ena-banner]