Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – besser bekannt als «Lex Koller» – soll nach dem Willen des Bundesrates revidiert werden. Die Revision soll Lücken schliessen, den Vollzug verbessern sowie den administrativen Aufwand der Behörden verringern. Der Regierungsrat lehnt die in der Vernehmlassungsbotschaft vorgeschlagene Bewilligungspflicht für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der EU oder der EFTA angehören, ab. Ebenso stellt der Regierungsrat die Wiedereinführung einer Bewilligungspflicht für Betriebsstättengrundstücke in Frage. Positiv äussert er sich zum Grundgedanken der Revision, die geltende Praxis im Gesetz zu verankern, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den administrativen Aufwand zu verringern.
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