Heute Dienstag, 27. Juni 2017, hat das Bezirksgericht Kriens sein Urteil im Prozess gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei und gegen den Chef Kriminalpolizei verkündet. Der Prozess hat mit einem Freispruch für beide Beschuldigten geendet. Regierungsrat Paul Winiker nimmt persönlich Stellung zum Ausgang des Prozesses:
Im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Malters im März 2016 standen der Kommandant und der Chef der Kriminalpolizei letzte Woche vor dem Bezirksgericht Kriens. Heute wurde das Urteil bekanntgegeben.
Das Gericht hat beide Polizeioffiziere von der Anschuldigung wegen fahrlässiger Tötung freigesprochen.
Wir nehmen das mündlich eröffnete Urteil positiv und mit Erleichterung zur Kenntnis. Auch für die beiden Betroffenen sind die Freisprüche entlastend. Was ausserdem wichtig ist: Die Urteile geben den Polizistinnen und Polizisten Sicherheit im täglichen Einsatz. Zusätzlich hat der Freispruch auch Leitcharakter. Wir wissen, dass viele Schweizer Polizeikorps das Urteil mit Spannung erwartet haben.
Im Hinblick auf das Gerichtsverfahren habe ich vorsorgliche Massnahmen verfügt, wonach die beiden Polizeioffiziere keine heiklen Einsätze mehr leiten. Nach dem Freispruch habe ich nun entschieden, diese Massnahmen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Die Administrativuntersuchung wird weitergeführt, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Es ist möglich, dass die Klägerpartei das Urteil anfechten und an die nächste Gerichtsinstanz weiterziehen wird. Das ist ihr Recht.
Für die Regierung, für das Justiz- und Sicherheitsdepartement und auch für das Korps der Luzerner Polizei sind die beiden Freisprüche eine Entlastung.
Anhang
Stellungnahme als Video- und Audio-Botschaft[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]