Mit einer neuen Verordnung sollen die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege im Hinblick auf die Möglichkeit elektronischer Eingaben vor kantonalen Verwaltungsinstanzen konkretisiert werden. Der Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrates enthält Regelungen über die Anerkennung elektronischer Zustellplattformen und die Übermittlung von elektronisch signierten Verfahrensdokumenten. Entsprechende Regelungen kennen der Bund und eine Anzahl anderer Kantone. Der Entwurf regelt auch die Verwendung von Online-Formularen durch die Behörden. Die Vernehmlassung dauert bis 11. Juni 2021.
Anhang
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