Der Planungsbericht über die Sportförderung 2024-2028 des Kantons Luzern zeigt auf, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern für den Sport in den kommenden Jahren zu stellen hat. Zudem wird aufgezeigt, welche Massnahmen umgesetzt werden sollen und welche zusätzlichen Mittel dazu notwendig sind. Der Planungsbericht, der vom Regierungsrat zu Handen des Kantonsrats verabschiedet worden ist, beinhaltet wesentliche Änderungen, die sich aus der Vernehmlassung ergeben haben.
Sport und Bewegung haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Ihre positiven Effekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zusammenhalt und Integration sowie Volkswirtschaft und Tourismus sind von grosser Bedeutung. Im Planungsbericht 2024-2028 wird aufgezeigt, welche Entwicklungen und Herausforderungen sich für den Kanton Luzern in Bezug auf den Sport ergeben und mit welchen Massnahmen und Mitteln der Kanton den Sport fördern möchte. Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements und Sportdirektor: «Der Planungsbericht Sportförderung 2024-2028 macht es möglich, dass sich der Kanton Luzern weiterhin Sportkanton nennen darf.»
Mit dem sportpolitischen Konzept 2017 hat der Regierungsrat die damals aktuellen Ziele und die wichtigsten Massnahmen der Sportförderung des Kantons Luzern definiert. Dabei wurden die übergeordneten Ziele der nationalen und kantonalen Sportförderungsgesetzgebung berücksichtigt. Als Grundlage des vorliegenden Planungsberichts diente die Evaluation des sportpolitischen Konzepts. Der Planungsbericht 2024-2028 beleuchtet – basierend auf der umfassenden Evaluation von 2021 – die Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven des Sports unter dem Aspekt der Megatrends «Gesundheit» und «Individualisierung». In den fünf Handlungsfeldern «Sport im Kindes- und Jugendalter», «Breitensport», «Nachwuchsförderung und Leistungssport», «Sportentwicklung» sowie «Sicherheit, Integration und Prävention» werden konkrete Ziele definiert und Massnahmen abgeleitet, die in den Jahren 2024 bis 2028 umgesetzt werden sollen.
Breites Sportverständnis
Der Planungsbericht Sportförderung 2024-2028, den der Regierungsrat nun verabschiedet hat, geht von einem breiten Sportverständnis aus. So, wie es bereits im sportpolitischen Konzept 2017 dargestellt und mit der Motion M 383 gefordert wurde. Diese wurde im Mai 2021 vom Kantonsrat ohne Gegenstimme erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat aufgefordert, einen Planungsbericht zum Breitensport zu erarbeiten. Im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements erarbeitete eine Projektorganisation unter der Federführung der Dienststelle Gesundheit und Sport folglich den Planungsbericht zur Sportförderung 2024-2028 des Kantons Luzern. Dieser war zwischen September und Dezember 2022 in der Vernehmlassung bei den im Parlament vertretenen Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden, den regionalen Entwicklungsträgern, den Sportverbänden, den Organisatoren von grossen Sportanlässen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Sportbereich. Insgesamt gingen 85 Stellungnahmen zum Planungsbericht ein.
Weitere Konkretisierung folgt nach Beratung im Kantonsrat
Im Rahmen der Vernehmlassung ergaben sich drei Hauptforderungen: Eine schnellere Umsetzung der Massnahmen, zusätzliche finanzielle Mittel und eine kritische Überprüfung des vorgesehenen Stellenausbaus.
Der vom Regierungsrat verabschiedete Planungsbericht über die Sportförderung 2024-2028, der die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung berücksichtigt, sieht einen Verzicht auf den gestaffelten Ausbau der Mittel vor. Die zusätzlichen Mittel für die Sportförderung im Kanton Luzern werden in den Jahren 2024–2028 gegenüber der Vernehmlassungsbotschaft um insgesamt 2,85 Millionen Franken erhöht (von 13 Millionen auf 15,85 Millionen Franken). Auch in Zukunft fliessen die meisten Mittel in den Breitensport. Im Weiteren wurde der in der Vernehmlassung geäusserten kritischen Prüfung des Stellenausbaus in der Botschaft an den Kantonsrat Rechnung getragen.
Der Planungsbericht stellt eine übergeordnete Planung dar. Eine weitere Konkretisierung der Massnahmen wird mit dem Massnahmen- und Umsetzungsprogramm des sportpolitischen Konzepts 2024 folgen. Dieses soll nach der parlamentarischen Beratung des Planungsberichts über die Sportförderung 2024-2028 verabschiedet werden.
Anhang
Botschaft B 157 [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]