Regierungsrat verabschiedet zeitgemässes Energiegesetz

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes vor. Das neue Energiegesetz knüpft an die aktuellen nationalen und interkantonalen Entwicklungen an und stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. Gleichzeitig lehnt die Regierung die Initiative «Energiezukunft Luzern» ab. Die Totalrevision nimmt die wichtigsten Anliegen der Initiative auf und geht sogar über diese hinaus.

Das Energiegesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1989. Mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und interkantonaler Ebene kann es nicht mehr mithalten. Eine Totalrevision des Gesetzes drängt sich daher auf. Der Regierungsrat hat nun den Gesetzesentwurf zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes verfolgt hauptsächlich nachstehende Ziele:

Anschluss an die aktuellen Entwicklungen: Das neue Energiegesetz knüpft an die Entwicklungen im Energiebereich an. Es setzt zentrale Vorschriften des 2007 revidierten eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes, die der Souverän am 21. Mai 2017 mit deutlicher Mehrheit angenommen hat, ist die Vorlage ebenfalls vereinbar.Das neue Gesetz berücksichtigt zudem die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet hat. Die Mustervorschriften erfüllen nicht nur die Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes, sondern ermöglichen auch eine interkantonale Harmonisierung der energierechtlichen Gebäudevorschriften.
Erneuerbare und effiziente Energien – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll: Der Kanton Luzern will sich unabhängig von den Vorgaben des Bundes und der interkantonalen Mustervorschriften den ökologischen und energiepolitischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen.Diese ökologischen Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll: Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senkt die Energiekosten, die harmonisierten Vorschriften sind wirtschaftsfreundlich und erleichtern den Vollzug, und der Fokus auf erneuerbare und effiziente Energien fördert die Innovation, erhöht die Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze.
Bündelung der Vorschriften: Bis anhin verteilten sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz. Das neue Energiegesetz bündelt die Vorschriften und schafft damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich.
Beratung und einfacher Vollzug: Um die Energieziele zu erreichen, bietet der Kanton Luzern unter anderem Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Das revidierte Energiegesetz stärkt diese Instrumente und stimmt sie aufeinander ab. Umgesetzt werden die energierechtlichen Vorgaben in bestehenden Verfahren (u.a. im Baubewilligungsverfahren). Das sorgt für einen einfachen und schnellen Vollzug.

Bereits 2013 strebte die Regierung eine Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Die Vorlage fand im Parlament jedoch keine Mehrheit. Der neue Gesetzesentwurf unterscheidet sich von der damaligen Vorlage insbesondere dadurch, dass er die GEAK-Pflicht (Gebäudeenergieausweis der Kantone) abschwächt und die aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich berücksichtigt.

Regierungsrat lehnt Energie-Initiative ab
Die 2015 eingereichte Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» der Grünliberalen Partei überschneidet sich inhaltlich mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Das Gesetz nimmt die wichtigsten Anliegen der Initiative auf und geht sogar über diese hinaus. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher, die Initiative abzulehnen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

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