Regierungsrat will Archivierung von Patientendaten gesetzlich regeln

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat will das Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz, SRL Nr. 585) sowie das Spitalgesetz (SRL Nr. 800a) anpassen. Anlass für die Änderungen ist die Umsetzung des Postulats P 602 über die Überprüfung des Archivgesetzes hinsichtlich der Schutzfristen und des Patientengesetzes zur Anpassung der Archivierung und Herausgabe von Akten, welches vom Kantonsrat am 29. Juni 2015 erheblich erklärt wurde. Das Justiz- und Sicherheitsdepartment wurde vom Regierungsrat beauftragt, die Gesetzesänderung in Vernehmlassung zu geben. Im Archivgesetz sollen die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten von 50 auf 100 Jahre erhöht und neu eine Schutzfrist für Behandlungsdokumentationen von 120 Jahren eingeführt werden. Ebenfalls neu sollen die Grundlagen für Online-Recherche geschaffen werden. Im Spitalgesetz ist vorgesehen, eine Anbietepflicht für die Psychiatrie und in diesem Zusammenhang die Befreiung vom Berufs- und Amtsgeheimnis zu verankern. Auch die Rechte der Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Archivierung der eigenen Behandlungsunterlagen sollen geregelt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2017.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]