Die Führung und Aufsicht innerhalb der kantonalen Verwaltung sollen klarere Regeln erhalten. Dazu unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Anpassung des Organisationsgesetzes sowie weiterer Gesetze. Er nimmt damit die Anliegen einer Motion der Aufsichts- und Kontrollkommission auf, die eine Bereinigung der Schnittstellen zwischen Departements- und Dienststellenleitung fordert.
Die Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und Dienststellenleitungen sollen geklärt und die Aufsicht über die kantonale Verwaltung gestärkt werden. Zu diesem Zweck beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Organisationsgesetzes und nimmt damit die Anliegen der Motion M 497 der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) auf. Diese nahm 2014 ihre eigenen Untersuchungen bei der Dienststelle Informatik und der Luzerner Polizei zum Anlass, eine Bereinigung der Schnittstellen zwischen Departements- und Dienststellenleitungen zu fordern.
Führungsgrundsätze überarbeitet
Im Zentrum der Revision stehen die Grundsätze, nach welchen sich die Tätigkeit und die Führung der Verwaltung zu richten hat. Die einzelnen Bestimmungen wurden überarbeitet und auf die übergeordneten Verfassungsgrundsätze abgestimmt. Auch die Verantwortlichkeiten der Departementsvorsteher sowie die Aufgaben der Dienststellenleitenden wurden präziser definiert. Neu wird beispielsweise die Aufsicht über die Verwaltungseinheiten der Departemente explizit erwähnt sowie die Informationspflicht der Führungsverantwortlichen konkretisiert. Ausgehend von Anregungen aus der Kantonsratsdebatte wurden auch die Grundlagen des Führungsverständnisses in die Revision einbezogen. Im Zusammenhang mit der Aufsicht und der Führung enthält die Vorlage zudem Anpassungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, im Justizgesetz und im Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen.
Für die Umsetzung der Motion hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des Rechtsdienstes des Justiz- und Sicherheitsdepartementes und der Dienststelle Personal eingesetzt. Der Gesetzesentwurf wird ab Januar 2017 in der Staatspolitischen Kommission und im Kantonsrat beraten. Die Änderungen könnten frühestens per 1. September 2017 in Kraft treten.
Hinweis
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