Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, im Nachgang zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes ein Vernehmlassungsverfahren zur dazugehörenden Verordnung durchzuführen. Während das bisherige Ordnungsbussenverfahren auf eidgenössischer Ebene lediglich im Strassenverkehrs- und im Betäubungsmittelrecht zum Tragen kam, erweitert das neue Gesetz den Anwendungsbereich auf Übertretungen aus weiteren 15 Bundesgesetzen. Das erfordert zum einen Anpassungen der Ordnungsbussenverordnung, zum anderen eine Erweiterung der sogenannten Bussenliste.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat in seiner umfassenden Stellungnahme zahlreiche Kritikpunkte angebracht und regt an, den Entwurf zur Ordnungsbussenverordnung grundlegend zu überprüfen und das Ergebnis dieser Überprüfung in eine zweite Vernehmlassung zu geben. Insbesondere bemängelt der Regierungsrat die Systematik des Bussenkatalogs und einzelne Ordnungsbussenbeträge. Weiter erachtet er den geplanten Termin des Inkrafttretens per 1. Januar 2018 als nicht realistisch und beantragt die Inkraftsetzung frühestens auf den 1. Januar 2019 ins Auge zu fassen. Hauptsächlich sind nämlich umfangreiche Anpassungsarbeiten, unter anderem bei den Datenverarbeitungssystemen bei Polizei und Staatsanwaltschaft, anzugehen, und diese Arbeiten können nicht innert der kurzen Frist geleistet werden.
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