Reinigungspflicht für Schiffe: Konkrete Anweisungen zeigen, worauf geachtet werden muss

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Luzerner Staatskanzlei

Per 1. Mai 2024 treten die neuen Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die Schifffahrt in Kraft (Mitteilung vom 15. April 2024). Die Verordnungsänderung sieht neu eine Reinigungspflicht vor für Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen. Die Reinigungspflicht soll dazu beitragen, das Risiko der Verbreitung von gebietsfremden Pflanzen, Tieren und anderen Organismen, welche die Gewässer beeinträchtigen, zu mindern. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat dazu nun konkrete Weisungen erlassen. Das entsprechende Merkblatt enthält eine Anleitung zur fachmännischen Reinigung, verweist auf eine entsprechende Videoanleitung und geeignete Schiffsreinigungsstellen und liefert weitere Informationen zur Reinigung und zu aquatischen Neobiota.

Anhang
Weisungen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements über die Reinigung von Schiffen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]