Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, zur Revision der kantonalen Jagdverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die in den vergangenen Jahren erfolgten Anpassungen im eidgenössischen Jagdgesetz und in der eidgenössischen Jagdverordnung erfordern, dass auch die kantonale Jagdverordnung teilweise neu abgestimmt werden muss. Auch sind die Auswirkungen der im Jahr 2019 vom Urner Stimmvolk angenommenen Grossraubtierinitiative in der Verordnung aufzunehmen. Zudem wird den veränderten Rahmenbedingungen bei der Ausübung der Jagd Rechnung getragen und Lücken oder Mängel im Vollzug behoben. Mit der geltenden Jagdverordnung wurden aber grossmehrheitlich positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht infrage gestellt werden.
Für die Revisionsarbeiten wurde eine Begleitgruppe mit Vertretungen der Korporation Uri, der Jäger-vereine, Wald Uri, Bauernverband Uri, Urner Umweltrat und der Sicherheitsdirektion eingesetzt, die den Entwurf zuhanden des Regierungsrats ausgearbeitet hat.
Die Revision betrifft im wesentlichen folgende Bereiche:
- Die Ausschlussgründe für die Erlangung des Jagdpatents werden klarer geordnet und auf das geltende Strafgesetzbuch angepasst.
- Der schweizweit geltende Treffsicherheitsnachweis wird in der Verordnung entsprechend abgebildet.
- Der Begriff der Jagdregionen wird in der Verordnung verankert.
- Die Einführung zusätzlicher Patentarten und zusätzlicher Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht der Jägerin/dem Jäger eine individuellere Jagd. Gleichzeitig müssen auch die Gebühren für die einzelnen Patentarten neu festgelegt werden.
- Anpassungen werden auch bei den Vorschriften zur Jagdausübung namentlich bei der Ausweispflicht und bei der Strassenbenützung vorgenommen.
- Die Schalenwildfütterung wird gesetzlich geregelt.
- Mit einer Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand während der Setzzeit im Frühjahr, sollen die Jungtiere besser vor lebensbedrohenden Störungen geschützt werden.
- Der Auftrag des kantonalen Verfassungsartikels zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Regulierung des Bestands wird neu in der Jagdverordnung abgebildet.
- Die Jagd auf Schneehühner und Schneehasen soll nicht mehr durchgeführt werden, da der Hauptlebensraum dieser Tierarten immer kleiner wird.
- Der Kreis der anzeigepflichtigen Personen bei Jagdvergehen wird wesentlich reduziert.
- Im Bereich Strafen/Strafverfahren wird auf die Auflistung einzelner Tatbestände verzichtet und auf geltendes Recht verwiesen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Vernehmlassung endet am 30. November 2022.
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