röffnung Vernehmlassung zur Sozialhilfeverordnung

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Kanton Uri

Landrat und Regierungsrat haben im Jahr 2019 eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes beschlossen. Die Revision hat das Ziel, die bewährte Sozialhilfe im Kanton Uri und in den Gemeinden zeitgemäß weiterzuentwickeln. Gesetz und Verordnung sollen das Sozialhilfesystem in allen Bereichen angemessen und aktuell widerspiegeln. Der Landrat hat das Gesetz am 13. November 2024 zu Händen der Volksabstimmung verabschiedet. Es soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

 

Das Gesetz wird mit einer Verordnung ergänzt. Darin werden einzelne Gesetzesartikel detailliert ausgeführt. Mit der öffentlichen Vernehmlassung zur Verordnung nimmt der Regierungsrat ein wichtiges Anliegen vor allem der Gemeinden auf, da Änderungen der Sozialhilfe hohe Kostenfolgen haben. In der Verordnung sollen die Qualitätsanforderungen an die Sozialdienste ausgeführt werden. Die Preise zu den SKOS-Richtlinien sollen gesetzlich verankert werden und der Regierungsrat soll abweichende Regelungen zu den SKOS-Richtlinien berücksichtigen können. Darüber hinaus sollen Regelungen der Einzelheiten zum Umgang mit Vermögensverzicht und Vermögensverzehr bei der Berechnung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe geschaffen werden. Ausserdem sind in der Verordnung weiterführende Ausführungsbestimmungen zur Sozialinspektion enthalten. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Mai 2025. Damit die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes und der gegenwärtigen Verordnung auf den 1. Januar 2026 möglich ist, muss die Vernehmlassung vorverlegt werden.
Die Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage sind im Internet unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.ur.ch/vernehmlassungen