Solothurn (ots) – Die SASIS AG hat im August im Auftrag der Kantone mit Listen säumiger Prämienzahler, die medizinischen Leistungserbringer über die elektronische Abfragemöglichkeit der kantonalen Listen informiert. Die Darstellung in den Medien, die SASIS AG fordere die Ärzte im Namen von santésuisse und der Krankenversicherer auf, keine Patienten mehr aufzunehmen, welche gemäss Art. 64a KVG auf der Liste der einzelnen Kantone aufgeführt sind, ist falsch.
In den Medien wurde behauptet, die SASIS AG fordere im Namen der Krankenversicherer in einem Informationsschreiben vom August 2014 die Ärzte auf, keine Patienten mehr aufzunehmen, welche gemäss Art. 64a KVG auf der kantonalen Liste der einzelnen Kantone aufgeführt sind.
Diese Darstellung entspricht nicht dem Sachverhalt. Die SASIS AG stellt den medizinischen Leistungserbringern im Auftrag der einzelnen Kantone eine praktikable technische Möglichkeit zur Abfrage der kantonalen Listen säumiger Prämienzahler (LSP) zur Verfügung. Nachdem nun bereits seit letztem Jahr mehrere Kantone (SH, GR, TI, ZG, AG, SO, LU und SG) an dieser EDV-Lösung der Kantonalen Interessengemeinschaft LSP der Kantone betreffend Art. 64a KVG teilnehmen, wurde die SASIS AG gebeten, die medizinischen Leistungserbringer über diese technische Möglichkeit zu informieren, da säumige Prämienzahler auch ausserhalb des Kantons medizinische Leistungen beziehen können. Diese Information erfolgte unabhängig von santésuisse.
Die teilnehmenden Kantone entscheiden selber, ob in ihrem Kanton eine solche Liste geführt wird und wer als säumiger Prämienzahler jeweils auf diese Liste kommt und wieder entfernt wird. Die SASIS AG ist lediglich der Auftragnehmer und bietet seinen Kunden im Gesundheitswesen, den Krankenversicherern, den medizinische Leistungserbringern und den Behörden, elektronische Dienstleistungen an.