SBB-Studie zeigt: Durchgangsbahnhof ist einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die SBB untermauern die Zielsetzung der Zentralschweizer Kantone, die Projektierung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs voranzutreiben. Gemäss Korridorrahmenplan Zentralschweiz ist der Durchgangsbahnhof die einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern. Der Rahmenplan deckt sich mit dem Entscheid des Bundesrats, im Sachplan Verkehr nur noch den Durchgangsbahnhof festzuhalten.

Laut den SBB ist der Durchgangsbahnhof Luzern die einzige Lösung zur Weiterentwicklung der Schienenmobilität im Raum Luzern. Das hält sie im kürzlich publizierten Korridorrahmenplan Zentralschweiz fest. Der Rahmenplan bestätigt die Zielsetzung des Kantons Luzern und der übrigen Zentralschweizer Kantone, die Projektierung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs voranzutreiben.

Durchgangsbahnhof strategisch verankert
Der Korridorrahmenplan korrespondiert mit dem Entscheid des Bundesrats, im Sachplan Verkehr nur noch den Durchgangsbahnhof zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern festzuhalten. Die Variante «Doppelspurausbau Rotsee» wird aus dem Sachplan gestrichen. Im vom Bund genehmigten kantonalen Richtplan und Agglomerationsprogramm sowie in der ÖV-Strategie des Kantons Luzern ist der Durchgangsbahnhof ebenfalls verankert.

Rahmenplan bestätigt Zimmerberg-Basistunnel 2
Die SBB beurteilen im Rahmenplan ausserdem den Zimmerberg-Basistunnel II als beste Variante zum Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Zug und Zürich. Damit wird der Durchgangsbahnhof zusätzlich bestätigt: Die beiden Projekte ergänzen sich optimal und entfalten zusammen ihre volle Wirkung.

Durchgangsbahnhof gehört in Ausbauschritt 2030/35
Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton Luzern, dass der Bund die Realisierung des Projekts in den kommenden Bahnausbauschritt aufnimmt – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall muss der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 vollständig finanzieren (wie bereits im Ausbauschritt 2025 beschlossen). Eine allfällige Vorfinanzierung des Projekts muss für den Kanton Luzern bzw. die Zentralschweizer Kantone tragbar sein.


Korridorrahmenplan Zentralschweiz, Sachplan Verkehr und Bahnausbauschritte

Der Korridorrahmenplan Zentralschweiz hält die langfristigen Betriebs- und Infrastrukturkonzepte fest, die es im Raum Zentralschweiz für eine zukunftsfähige Schienenmobilität braucht (Zeithorizont: 2060). Der Rahmenplan wurde von den SBB im Auftrag des Bundesamts für Verkehr erarbeitet.

Die Ergebnisse des Korridorrahmenplans fliessen in den Sachplan Verkehr ein. Dieser koordiniert den Ausbau der Schieneninfrastruktur mit der räumlichen Entwicklung und schafft so Planungssicherheit für die Kantone und Gemeinden. Der Sachplan wird von den Bundesämtern für Verkehr und Raumentwicklung verantwortet und ist behördenverbindlich.

Die Bahnausbauschritte bestimmen, wann welche Infrastrukturprojekte realisiert werden. Die Ausbauschritte werden alle vier bis acht Jahre vom Bundesparlament verabschiedet. Finanziert wird der Bahnausbau über einen Fonds, den Bund und Kantone gemeinsam speisen. Der nächste Ausbauschritt (2030/35) wird voraussichtlich diesen Winter im Bundesparlament behandelt.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Leistungsfähige Verkehrssysteme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]