An der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schenkon eine Gesamtrevision der Ortsplanung – bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement sowie dem Teilzonenplan Gewässerraum. Damit setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten wurden zwei Verwaltungsbeschwerden eingereicht, über welche zu einem späteren Zeitpunkt befunden wird. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]