Schutzfristen für Personendaten und Patientenakten sollen neu geregelt werden

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Luzerner Staatskanzlei

Die Schutzfristen für die Benützung von Archivgut sollen punktuell angepasst werden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für die Archivierung von Behandlungsdokumentationen der Luzerner Psychiatrie geschaffen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Mit Anpassungen im Gesetz über das Archivwesen soll die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten – wie zum Beispiel Akten zu einem Strafverfahren – von 50 auf 100 Jahre erhöht werden. Damit ist davon auszugehen, dass nach Ablauf der Schutzfrist dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu personenbezogenen Verwaltungsunterlagen keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Geheimhaltungsinteressen mehr entgegenstehen. Andere Schutzfristen bleiben gleich: Archivgut, welches bereits vor der Archivierung öffentlich zugänglich war, bleibt dies auch mit der Archivierung. Auch die ordentliche Schutzfrist von 30 Jahren bleibt bestehen.

Die Archivierung von Patientendaten steht seit längerem zur Diskussion. Das ärztliche Berufsgeheimnis steht im Widerspruch zu einer Anbietepflicht. Eine Norm im Spitalgesetz soll das straffreie Anbieten von Behandlungsdokumentationen ermöglichen, beschränkt auf die psychiatrischen Kliniken. Zudem sehen die Anpassungen im Spitalgesetz in Bezug auf besonders schützenswerten Personendaten eine um 20 auf 120 Jahre verlängerte Schutzfrist für Patientenakten vor. Damit ist gewährleistet, dass eine Veröffentlichung keine Direktbetroffenen mehr tangiert und dass zugleich auch in angemessener Weise den allenfalls vorhandenen Geheimhaltungsinteressen von Hinterbliebenen Rechnung getragen wird.

Da Recherchen in Archivbeständen des Staatsarchivs auch via Internet geschehen, schafft der Gesetzesentwurf zusätzlich eine entsprechende Grundlage für die Nutzung von Online-Datenbanken. Für diese Nutzungsform gelten die gleichen Schutzfristen.

Anhang
Botschaft B 128[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]