Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband empfiehlt zweimal Nein für die Abstimmung vom 14. Juni. Die Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer würde viele Familienunternehmen vor massive, teils existenzielle Probleme stellen. Das neue Gesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) würde mit seiner neuen Mediensteuer zu einer weiteren steuerlichen Mehrbelastung für umsatzstarke Branchen wie das Bauhauptgewerbe führen.
Das Bauhauptgewerbe wäre aus zwei Gründen stark betroffen von der die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer. Einerseits ist das Bauhauptgewerbe geprägt durch Familienunternehmen mit langer Tradition. Es ist nicht aussergewöhnlich, wenn bereits die fünfte Generation am Werk ist. Andererseits ist im Maschinenpark und im Werkhof viel Kapital gebunden – auch kleine Firmen haben die Freigrenze von zwei Millionen Franken rasch einmal überschritten. Die nationale Erbschaftssteuer würde daher zahlreiche Nachfolgeregelungen gefährden. Manche Firma würde nicht überleben und ihre Arbeitsplätze gingen verloren, weil etliche grundsätzlich in Frage kommende Firmenübernehmer die Steuer von 20 Prozent schlichtweg nicht verkraften könnten. Besonders stossend ist auch, dass die Initiative eine Rückwirkung auf den 1. Januar 2012 vorsieht. Das ist rechtsstaatlich inakzeptabel.
Weil Bauunternehmen besonders umsatzstark sind, wären sie von der im revidierten Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vorgesehenen Einführung einer umsatzabhängigen Mediensteuer besonders stark betroffen. Im Bauhauptgewerbe erreichen bereits Kleinbetriebe mit drei oder vier Mitarbeitern die Umsatzmindestgrenze von 500’000 Franken. Drei von vier SBV-Mitgliedsfirmen müssten jedes Jahr mindestens einen vierstelligen Beitrag an die Radio- und TV-Sender der SRG abliefern, ein gutes Dutzend müsste pro Jahr 15’000 Franken oder mehr bezahlen. Dies ist umso stossender, wenn man bedenkt, dass jeder einzelne Arbeitende bereits Zuhause als Privatperson die Mediensteuer zahlen muss.