Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst die Vereinfachung der Brandschutzvorschriften durch die Kantone. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das Seco diese Vereinfachungen aus Arbeitnehmerschutzgründen unterläuft. Dies führt dazu, dass zum Beispiel in einem Kino für die paar wenigen Angestellten strengere Brandschutzvorschriften gelten sollen als für die Zuschauer im Saal.
Die heute geltenden Brandschutzvorschriften verursachen Regulierungskosten in der Höhe von 350 Millionen Franken pro Jahr. Dies geht aus dem Regulierungsbericht des Staatsekretariats für Wirtschaft, Seco, hervor. Die für den Brandschutz zuständigen Kantone bzw. kantonalen Feuerversicherungen haben im Sinne des Berichts reagiert und ihre Vorschriften inzwischen vereinfacht.
Doch nun legt sich ausgerechnet das Seco quer, das eben noch die enormen Regulierungskosten beim Brandschutz vorgerechnet hat. In einer Verordnungsänderung zum Arbeitnehmerschutz unterläuft es die kantonalen Vereinfachungen gleich wieder. Folge: teils absurde Doppelvorschriften, die die Regulierungskosten beim Brandschutz zusätzlich erhöhen dürften.
Der Schweizerische Baumeisterverband verlangt im Rahmen der Anhörung zur entsprechenden Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4), dass die Doppelvorschriften im Interesse effizienter und kostengünstigerer Bauprozesse auszuräumen sind. Und zwar im Sinn der Kantone. Es ist nicht einzusehen, weshalb mit Arbeitnehmerschutz befasste Bundesbeamte mehr vom Brandschutz verstehen sollten als kantonale Feuerversicherungen, die damit in der Praxis tagtäglich zu tun haben.