Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr wiederum eine grosse Zahl strafloser Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen bearbeitet. Aus den Verfahren resultiert 2016 ein Gesamtsteuerertrag von rund 16,3 Millionen Franken – das ist deutlich mehr als im Schnitt der Vorjahre.
Erträge 2016 deutlich gestiegen
Das Team Nachsteuern und Steuerstrafen der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 421 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen bearbeitet und fakturiert. Die daraus resultierenden Erträge für Bund, Kanton und Gemeinden sind im 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen und liegen über dem Mittel der Jahre 2010-2015. Unter den straflosen Selbstanzeigen hat es auch grosse Fälle. So musste im 2016 eine einzelne steuerpflichtige Person rund 4,5 Millionen Franken Nachsteuern bezahlen. Dieser Fall ist denn auch im Wesentlichen für den überdurchschnittlichen Steuerertrag 2016 aus straflosen Selbstanzeigen verantwortlich.
Entwicklung der Einnahmen aus straflosen Selbstanzeigen
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag Staat/Gemeinde in CHF Mio. | 8,7 | 7,6 | 12,5 | 9,5 | 10,6 | 6,7 | 12,6 |
Ertrag Bund in CHF Mio. | 1,6 | 1,3 | 1,5 | 2,1 | 2,5 | 1,7 | 3.7 |
Gesamtertrag in CHF Mio. | 10,3 | 8,9 | 14,0 | 11,6 | 13,1 | 8,4 | 16.3 |
Selbstanzeige wird rege genutzt
Seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige wird diese Möglichkeit rege genutzt. Die Dienststelle Steuern führt das auf verschiedene Ursachen zurück. Einerseits werden Steuerhinterziehungen von der Gesellschaft nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern zunehmend als schädliches Verhalten geächtet, andererseits haben sicher auch die gesetzlichen Veränderungen (z.B. Einführung des automatischen Informationsaustausches AIA) und die öffentliche Berichterstattung über Steuerhinterziehungsfälle zu einer Sensibilisierung der Steuerpflichtigen beigetragen.
Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Die selbstangezeigten Vermögenswerte und die daraus fliessenden Erträge werden nach der Selbstanzeige ordentlich besteuert – das heisst, sie tauchen auch in künftigen Steuererklärungen auf.
Die meisten Selbstanzeigen betrafen – wie in den Vorjahren – natürliche Personen, die zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften meldeten. Relativ viele Selbstanzeigen gab es 2016 für ausländische Liegenschaften und die dazugehörigen Bankkonten. Dagegen betrafen wenige der erledigten Fälle juristische Personen.
Im Rahmen der Einführung des automatischen Informationsaustausches erfolgen erstmals für das Kalenderjahr 2017 entsprechende Meldungen ausländischer Steuerbehörden an die Schweiz. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde eine Meldung erhalten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wer also noch unversteuerte Werte besitzt, dem bleibt nicht mehr viel Zeit, diese straffrei zu deklarieren[content_block id=29782 slug=ena-banner]