Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 381 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen erledigt. Diese Zahl liegt rund 10 Prozent unter jener des Rekordjahres 2014. Aus den Verfahren resultiert 2015 ein Gesamtsteuerertrag von rund 8,4 Millionen Franken – das sind knapp 30 Prozent weniger als im Schnitt der Vorjahre.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 381 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen erledigt – rund 10 Prozent weniger wie im bisherigen Rekordjahr 2014. Dem Kanton und den Gemeinden sind aus den 2015 erledigten Fällen total 6,7 Millionen Franken Nachsteuern zugeflossen. Weitere 1,7 Millionen Franken gingen an den Bund.
Erträge gingen um knapp 30 Prozent zurück
Während die Fallzahl nur leicht rückläufig war, sind die Erträge für Kanton und Gemeinden im 2015 im Vergleich zum Vorjahr von 10,6 auf 6,7 und für den Bund von 2,5 auf 1,7 Millionen Franken deutlich zurückgegangen. Die Erträge aus den Selbstanzeigen 2015 liegen damit knapp 30 Prozent unter dem Mittel der Jahre 2010-2014 (siehe Tabelle im Anhang). Unter den straflosen Selbstanzeigen hat es auch «grosse» Fälle. So musste ein Steuerpflichtiger 2015 mehr als eine Million Franken an Nachsteuern bezahlen.
Instrument wird rege genutzt
Seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige wird dieses Instrument rege genutzt. Die Dienststelle Steuern führt dies auf verschiedene Ursachen zurück. Einerseits werden Steuerhinterziehungen von der Gesellschaft nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern zunehmend als schädliches Verhalten geächtet. Andererseits dürften auch die gesetzlichen Veränderungen (z.B. Einführung automatischer Informationsaustausch) und die öffentliche Berichterstattung über Steuerhinterziehungsfälle (z.B. Fall Hoeness) zu einer Sensibilisierung der Steuerpflichtigen beitragen.
Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Die selbstangezeigten Vermögenswerte und die daraus fliessenden Erträge werden damit nachhaltig der ordentliche Besteuerung zugeführt – das heisst, sie tauchen auch in künftigen Steuererklärungen auf.
Die meisten Selbstanzeigen betrafen wie in den Vorjahren natürliche Personen, die zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften meldeten. Nur wenige der erledigten Fälle betrafen juristische Personen.
Anhang
Entwicklung der Einnahmen aus straflosen Selbstanzeigen [content_block id=29782 slug=ena-banner]