Der Kantonsrat Luzern hat einen Vorstoss der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) überwiesen, welcher Anpassungen bei der Rückzahlung von Covid-19-Härtefallgeldern vorsieht. Weiter sagte der Rat Ja zur Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) sprach sich Anfang Juli dafür aus, dass Covid-19-Härtefallzahlungen unter gewissen Voraussetzungen von der bedingten Gewinnrückzahlung zu befreien sind (Mitteilung vom 2. Juli 2024). Betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 5 Millionen Franken. Mittels einer für dringlich erklärten Motion (M246) beantragte die WAK ein Dekret, wonach unter anderem auf die Rückerstattung der vor dem 21. April 2021 ausgerichteten À-fonds-perdu-Beiträge verzichtet wird. Der Kantonsrat hat den Vorstoss mit 86 gegen 27 Stimmen überwiesen, nun muss die Regierung das Dekret ausarbeiten. Der Kanton Luzern verzichtet damit auf die Rückforderung von rund 7 Millionen Franken.
Liste säumiger Prämienzahler wird abgeschafft
Aufgehoben wird im Kanton Luzern die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler (LSP). Der Kantonsrat erklärte eine Motion als erheblich (M22), welche die notwendige Gesetzesänderung vorsieht. Der Kanton Luzern hatte die LSP 2012 eingeführt. Ein Vergleich zwischen den Kantonen zeigte nicht eindeutig, dass mit der Liste die Anzahl säumiger Prämienzahlerinnen und –zahler erfolgreich reduziert werden konnte.
Während der beiden ersten Tage der September-Session behandelte der Kantonsrat 29 von insgesamt 51 Geschäften auf der Traktandenliste. Am kommenden Montag, 16. September 2024, trifft sich der Luzerner Kantonsrat zum dritten Tag der September-Session.
Anhang
Video der Debatte vom 9. September: Einführung des Öffentlichkeitsprinzips
Kurzprotokoll
Liste der neu eröffneten Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]