Solarienbetreiberinnen und -betreiber müssen die Vorschriften des Bundes bezüglich Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall einhalten. Diese dienen dazu, die Gesundheit der Solarienbesuchenden zu schützen. Die Kantone prüfen mittels Kontrollen, ob die Betreibenden von Solarien diese Vorgaben einhalten. Solarienbetreiberinnen und -betreiber müssen die Vorschriften des Bundes bezüglich Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall einhalten. Diese dienen dazu, die Gesundheit der Solarienbesuchenden zu schützen. Die Kantone prüfen mittels Kontrollen, ob die Betreibenden von Solarien diese Vorgaben einhalten. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) für den Vollzug im Kanton Luzern zuständig. Seit diesem Jahr müssen Betreibende eines Solariums ihre Tätigkeit der DILV melden. Betreibende können ihr Solarium unter my.lu.ch melden. Ausgenommen sind Privatpersonen, die Solarien ausschliesslich im Familienkreis betreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier.Seit dem 1. Januar 2025 ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) für den Vollzug im Kanton Luzern zuständig. Seit diesem Jahr müssen Betreibende eines Solariums ihre Tätigkeit der DILV melden. Betreibende können ihr Solarium unter my.lu.ch melden. Ausgenommen sind Privatpersonen, die Solarien ausschliesslich im Familienkreis betreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier.