Sonderschulklassen an Regelschulen: dreijähriger Schulversuch startet im August 2023

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Um den steigenden Bedarf an Schulplätzen für Kinder mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf im Bereich Verhalten und sozio-emotionaler Entwicklung zu decken, sind neue Lösungen gesucht. Der Regierungsrat bewilligt deshalb fürs kommende Schuljahr einen Schulversuch an Regelschulen in der Stadt Luzern und in Schötz.

In den letzten fünf Jahren ist der Bedarf nach Sonderschulmassnahmen im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung stark gestiegen. Nachdem zuerst vor allem der integrative Bereich einen Zuwachs erfahren hat, nimmt seit zwei Jahren auch der Bedarf nach separativen Sonderschulplätzen überdurchschnittlich zu, betrifft also Kinder, die – zumindest eine Zeit lang – ausserhalb der Regelklassen unterrichtet und betreut werden müssen. In den vergangenen Jahren erfolgte in drei separativen Sonderschulen im Kanton Luzern eine Erweiterung an Plätzen. Ein weiterer Ausbau ist bereits bis 2026 geplant.

Dennoch wird dieser massvoll geplante Ausbau dem überdurchschnittlichen Wachstum nicht gerecht, für das kommende Schuljahr reichen die bestehenden und geplanten Plätze an den bisherigen Sonderschulen nicht aus. Derzeit warten rund 48 Kinder auf eine separative Beschulung. Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung DVS erklärt: «Anstelle einer erneuten Vergrösserung des Platzangebots in den bestehenden Sonderschulen oder gar des Aufbaus einer neuen Sonderschule sollen deshalb nun neue Optionen geprüft werden».

Ergänzung zu den eigentlichen Sonderschulen
Der Regierungsrat hat nun auf das kommende Schuljahr einen dreijährigen Schulversuch für den Bereich Verhalten und sozial-emotionale Entwicklung bewilligt. Darin soll erprobt werden, ob Sonderschulklassen an Regelschulen für Lernende mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf eine pädagogisch und organisatorisch überzeugende Ergänzung zu den bisherigen Sonderschulen darstellen. «Zudem», so Martina Krieg, «soll geklärt werden, ob sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit der Regelschule realisiert werden können, welche Übertritte in die integrative Sonderschulung oder eine Rückkehr in die Regelschule erleichtern oder gar beschleunigen». Ab August 2023 werden daher in der Stadt Luzern und in der Gemeinde Schötz je zwei Klassen errichtet. Der Schulversuch wird von der DVS eng begleitet und in Zusammenarbeit mit den Versuchsgemeinden evaluiert.

Die Finanzierung der Sonderschulklassen in diesem Schulversuch erfolgt analog zur Sonderschulfinanzierung. Die gesamten Kosten für die Sonderschulklassen werden je hälftig durch den Kanton und durch die Luzerner Gemeinden (via Sonderschulpool) getragen.


Sonderschulung
Kinder, die aufgrund einer Behinderung mit Massnahmen der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf Sonderschulung. Diese kann integrativ (behinderungsspezifische Förderung in der Regelschule) oder separativ (in einer spezialisierten Sonderschule) erfolgen. Voraussetzung ist eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst oder beim Fachdienst für Sonderschulabklärungen sowie ein Sonderschulantrag. Die Dienststelle Volksschulbildung entscheidet, ob die Kriterien für eine Sonderschulung erfüllt sind. Die vier geplanten Klassenzüge dieses Schulversuchs in Luzern und Schötz betreffen ausschliesslich Lernende mit ausgewiesenem separativem Sonderschulbedarf im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation
[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]