Sozialkommission nimmt den Wirkungsbericht Existenzsicherung positiv zur Kenntnis

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates wertet den Bericht zur Situation der Existenzsicherung und die Massnahmen zur Reduktion von Fehlanreizen im Kanton Luzern positiv. Insbesondere die geplante Senkung des Steuertarifs sowie die Anpassung der individuellen Prämienverbilligung für tiefe Einkommen begrüsst die Kommission. Auch die Bemühungen, Qualität, Aufsicht und Finanzierung von Kindertagesstätten zu harmonisieren, werden von ihr unterstützt. Sie verlangt aber, dass im nächsten Wirkungsbericht die finanziellen und inhaltlichen Auswirkungen der Massnahmen detailliert aufgezeigt werden.

Der Wirkungsbericht Existenzsicherung (B 109) analysiert das Zusammenspiel staatlicher Leistungen zur Existenzsicherung, die in der Zuständigkeit des Kantons Luzern und der Luzerner Gemeinden liegen. Der Fokus liegt dabei auf sogenannten Schwelleneffekten – also Umständen, unter denen ein höherer Bruttolohn ein tieferes, frei verfügbares Einkommen zur Folge hat, weil beispielsweise höhere Steuern fällig werden oder der Anspruch auf Sozialleistungen erlischt. Insgesamt wertet der Bericht die Massnahmen zur Armutsbekämpfung als erfolgreich, weil sie die Existenzsicherung der Luzerner Haushalte gewährleisten und sich zusätzliche Lohneinkommen allgemein positiv auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Um Schwelleneffekte weiter zu reduzieren, die Gleichbehandlung von Verheirateten und Konkubinatspaaren zu verbessern sowie für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung schlägt der Bericht zusätzliche Massnahmen vor.

Aus Sicht der GASK liefert der Wirkungsbericht wichtige Erkenntnisse über die Effektivität der Armutsbekämpfung im Kanton Luzern. Die Kommission anerkennt die Erfolge bei der Reduktion von Schwelleneffekten, die mithilfe der Einführung der Teilbevorschussung von Kinderalimenten und der Anpassung des Prämienverbilligungsgesetzes erreicht wurden. Sie begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere die geplante Senkung des Steuertarifs für tiefe Einkommen, die Anpassung der individuellen Prämienverbilligung sowie die Harmonisierung von Qualität, Aufsicht und Finanzierung von Kindertagesstätten.

Die Kommission sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf. Es ist ihr ein wichtiges Anliegen, dass der gesellschaftliche Wandel und die damit verbundenen Veränderungen systematisch im Blick behalten werden, beispielsweise im Bereich der Familien- und Arbeitsmodelle, der Wohnformen oder beim Fachkräftemangel. Wenn nötig sollten weitere Massnahmen ergriffen werden, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit tiefen Einkommen zu verbessern. Zudem verlangt die Kommission, dass im nächsten Wirkungsbericht die finanziellen und inhaltlichen Auswirkungen der Massnahmen detailliert aufgezeigt werden.

Die Mehrheit der GASK nimmt den Wirkungsbericht Existenzsicherung zustimmend zur Kenntnis.

Die Beratung des Wirkungsberichts Existenzsicherung durch den Kantonsrat findet voraussichtlich in der September-Session 2022 statt.

Anhang
Botschaft B 109[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]