Das Kantonsgericht Luzern soll neu im Würzenbachquartier zusammengeführt werden. Das Museum Luzern soll definitiv am bisherigen Standort verbleiben. Die bestehenden Bauten sollen aber optimiert und nach Möglichkeit erweitert respektive ergänzt werden. Die Spezialkommission Planungsbericht Standortfindung (SPEZK) des Luzerner Kantonsrates legt sich auf diese konkreten Standorte fest und reicht dazu zwei dringliche Kommissionsmotionen ein. Basis dafür bilden die von der Projektgruppe vorgenommenen Detailabklärungen.
Nach einer umfassenden Auslegeordnung reduzierte die siebzehnköpfige Spezialkommission Mitte 2023 die Zahl der möglichen Standorte und beauftragte die Projektgruppe, für die verbleibenden Standorte vertiefte Abklärungen vorzunehmen. Für diese wurden Machbarkeitsstudien erstellt, welche nun der Kommission präsentiert wurden. Eine Übersicht zur Ausgangslage, den zwei Projektphasen und den Entscheiden der Spezialkomission findet sich im Kurzbericht des Finanzdepartements. Die Kommission dankt Regierung und Verwaltung für umfangreichen und transparenten Abklärungen.
Für das Kantonsgericht erweist sich der Standort Würzenbachstrasse 8 als besonders geeignet. Es besteht eine grosse Flexibilität für die Ausgestaltung der Flächen und die Raumbedürfnisse können vollumfänglich abgedeckt werden. Die Ausgleichskasse Luzern ist als Eigentümerin an einer langfristigen Vermietung interessiert. Sie selbst zieht im Jahr 2026 aus, weshalb vor allem auch die zeitliche Verfügbarkeit für diesen Standort spricht. Unter Berücksichtigung der Immobilienstrategie erwartet die Kommission aber vom Regierungsrat, dass ein Erwerb der Liegenschaft angestrebt wird. Der heutige Standort des Kantonsgerichtes am Hirschengraben 16 in Luzern kann ideal für erstinstanzliche Gerichte genutzt werden und der Standort des Fach- und Wirtschafts-
Beim Museum Luzern konzentrierte sich die Spezialkommission bereits nach der Grobbeurteilung auf den aktuellen Standort. Ausschlaggebend dafür war die Zugänglichkeit und Lage im Hinblick auf eine möglichst hohe Besuchsfrequenz. Da jedoch die zwei ursprünglich getrennten Museen organisatorisch und konzeptionell zu einem zusammengeführt wurden, braucht es bauliche Anpassungen. Die beiden heutigen Museumsgebäude sollen neu vollumfänglich für die Museumsnutzung zur Verfügung stehen, wobei eine zumindest gedeckte Verbindung anzustreben ist. Für die Büroräumlichkeiten des Museums wir eine Auslagerung z.B. in die Pfistergasse 20/22 angestrebt. Aus Sicht des Museums Luzern eignet sich der bisherige Standort mit möglichen Erweiterungen weiterhin. Mit der Klärung der Standortfrage wird Planungssicherheit erreicht und das Museumskonzept kann überprüft und soweit nötig nachgeführt werden.
Die SPEZK ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen Standorte für das Kantonsgericht und das Museum Luzern die betrieblichen und räumlichen Bedürfnisse abdecken. Zudem spricht die rasche Verfügbarkeit für eine verbindliche Festlegung auf je einen Standort. Die Kommission schlägt aufgrund dieser klaren Ausgangslage vor, auf die Erarbeitung und Beratung eines zeit- und kostenintensiven Planungsberichts zu verzichten und den Regierungsrat umgehend mit der konkreten Umsetzungsplanung zu beauftragen. Dafür wurden zwei dringliche Kommissionsmotionen eingereicht. Wenn der Kantonsrat die Vorstösse gutheisst, können die Standorte für das Kantonsgericht und das Museum Luzern unabhängig voneinander weiterverfolgt werden. Die Arbeit der Spezialkommission wird dann in einem zweiten Schritt formell abgeschlossen.
Die SPEZK hat das weitere Vorgehen und die Kommissionsvorstösse unter dem Vorsitz von Gaudenz Zemp (FDP, St. Niklausen) vorberaten. Die dringlichen Motionen werden an der Juni-Session behandelt.
Anhang
Kurzbericht des Finanzdepartements an die SPEZK
Dringliche Motion 210 Planung für das Museum am bisherigen Standort
Dringliche Motion 211 Planung eines neuen Standortes für das Kantonsgericht[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]