SPK stimmt Revision des Personalrechts in erster Beratung zu, verlangt aber eine Anpassung für Lehrpersonen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Revision des Personalrechts im Zusammenhang mit der Revision des LUPK-Reglements mit einem Ergänzungsantrag zu.

Die SPK tritt einstimmig auf die Botschaft B 118, Anpassung des Personalrechts im Zusammenhang mit der Revision des LUPK-Reglements; Entwurf Änderung des Personalgesetzes, ein und stimmt dem bereinigten Entwurf mehrheitlich zu.

Die Anpassung des Personalrechts ist nötig, weil das Reglement der Luzerner Pensionskasse (LUPK) geändert wurde. Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse bezweckt damit die mittel- und langfristige finanzielle Stabilisierung.

Für die Kommission ist die Notwendigkeit der Revision unbestritten. Die SPK sieht die Konstellation von Sachzwängen und demographischer Entwicklung, welche zur Anpassung des LUPK-Reglements führten. Auch das Gros der vorgeschlagenen Änderungen zum Personalrecht findet Zustimmung. Eine Minderheit bedauert, dass die wesentlichen Entscheidungen aufgrund früherer Revisionen ausserhalb des Kantonsrates gefällt werden.

In einem Punkt verlangt die Kommission eine Ergänzung. Um dem Bedürfnis nach flexibler Pensionierung entgegenzukommen, wird bei der einvernehmlichen Übernahme einer tiefer eingereihten Funktion aus Altersgründen, die Möglichkeit geschaffen, für die daraus resultierende Lohneinbusse eine Abfindung zu leisten. Die SPK stellt fest, dass die Abgeltung von Funktionen bei Lehrpersonen meist über zusätzliche Lektionen und nicht über die Anpassung von Lohnklassen läuft. Dementsprechend lassen sich Funktionsänderungen bei Lehrpersonen nicht gleich definieren, wie dies beim übrigen Staatspersonal der Fall ist. Eine Mehrheit der Kommission verlangt darum die Änderung der entsprechenden Bestimmung (§ 12a). Eine Abfindung soll möglich sein, wenn die Funktion verändert oder bei Lehrpersonen eine Pensenreduktion aus Altersgründen erfolgt.

Keine Mehrheit fand dagegen der Antrag, die im LUPK-Reglement gestrichene AHV-Ersatzrente ins Personalgesetz zu überführen.

Die SPK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Daniel Gasser (CVP, Ebikon) vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Juni-Session 2018 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]