Staatskanzlei Luzern Anlaufstelle erhöht Kontrolle und Transparenz

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logo-staatskanzlei-luzernLuzern (ots) – Eine unabhängige Anlaufstelle soll künftig Beanstandungen über die kantonale Verwaltung entgegennehmen. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu geben.

Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat aufgefordert, eine unabhängige Anlaufstelle in Verwaltungssachen zu schaffen. So hat der Kantonsrat am 10. September 2013 die Motion M 403 erheblich erklärt. Der namens der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates eingereichte Vorstoss verlangte die Schaffung einer «Beschwerdestelle mit Anlaufstelle für Whistleblowing».

Anlaufstelle kann selber abklären

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement schickt nun eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, welche die Anliegen der Motion M 403 wie auch jene der Motion M 9 aus der vorangehenden Legislatur des Kantonsrates aufnimmt. Der Entwurf sieht vor, eine gesetzliche Grundlage für eine Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten zu schaffen. Diese Anlaufstelle hat die Aufgabe, Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Verwaltungsangestellten über Missstände entgegenzunehmen. Diese Meldungen können Verstösse gegen Gesetze und Weisungen, Unregelmässigkeiten sowie Mängel und Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit der kantonalen Verwaltung betreffen. Die Anlaufstelle ist zu weiteren Abklärungen befugt. Wenn die meldende Person dies wünscht, kann ihr die Anlaufstelle Anonymität zusichern. Die Verwaltung ist bei der Abklärung der Meldungen zur Mitwirkung verpflichtet. Die Anlaufstelle kann der Verwaltung Anregungen für das weitere Vorgehen und, wenn sie eine Massnahme als nötig er achtet, schriftliche Empfehlungen geben.

Whistleblowing soll geregelt werden

In Zusammenhang mit der Regelung zur Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten sollen im Personalgesetz ergänzende Bestimmungen zur Anzeige- und Meldepflicht der Angestellten sowie eine Schutzbestimmung im Falle von Whistleblowing aufgenommen werden.

Die vorgesehenen Regelungen erhöhen Kontrolle und Transparenz der kantonalen Verwaltung. Mit der Schaffung der Anlaufstelle erhält der Kanton eine zusätzliche und komplementäre Einrichtung zu den bestehenden Institutionen und Instrumenten von Verwaltungsrechtspflege und Verwaltungsaufsicht. Damit unterstützt die zu schaffende Stelle die Aufsicht des Regierungsrates und die Oberaufsicht des Kantonsrates über die Verwaltung.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. März 2014.

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Über Leonard Wüst

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