Luzern (ots) – Der Kanton Luzern investiert in Hochwasserschutz-Massnahmen mit einem hohen Nutzen-/Kostenverhältnis. Zu diesem Schluss kommt ein Planungsbericht, den der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegt. Allerdings sind die finanziellen Mittel für alle Schutzmassnahmen bei weitem nicht vorhanden.
Der Regierungsrat präsentiert dem Kantonsrat den Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren. Dieser Bericht untersucht die vorhandenen Schutzbauten und listet die notwendigen Projekte für die Jahre 2014-2016 auf. Dazu gehören unter anderem die Grossprojekte Kleine Emme und Reuss. Das zentrale Schutzziel ist es, den Siedlungsraum vor einem hundertjährlichen Hochwasser zu schützen. Das Nutzen-/Kostenverhältnis der ausgeführten Projekte ist mit Werten zwischen 2 und 4 äusserst hoch. Mit einem in den Hochwasserschutz investierten Franken können also direkte Schäden und Folgekosten von zwei bis vier Franken vermieden werden. Das hohe Nutzen-/Kostenverhältnis erreicht man, weil das Geld in Projekte mit grosser Schutzwirkung investiert wird. Die ausgeführten Massnahmen haben häufig einen Renaturierungseffekt. Es entstehen Begegnungs- und Naherholungsgebiete für die Bevölkerung. Renaturierte Gewässer haben zudem den Vorteil, dass sie einfacher und günstiger zu unterhalten sind .
Weiter kommt der Bericht zum Schluss, dass im Kanton Luzern 1’317 ha Siedlungsgebiet nicht vor Hochwasser und 67 ha nicht vor Murgängen geschützt sind. Damit besteht für fast zehn Prozent der Siedlungsfläche kein ausreichender Schutz vor diesen Naturgefahren.
Finanzierungslücken beim Hochwasserschutz
Der Bericht zeigt auf, dass die Hochwasserschutzprojekte im Kanton nicht ausreichend finanziert sind. Zurzeit stehen jährlich von Bund, Kanton, Gemeinden und Interessierten 15.15 Millionen Franken für den Hochwasserschutz zur Verfügung. Für die Realisierung der Projekte wären aber jährlich 41.8 Millionen Franken notwendig. Dies führt zu Projektüberhängen, bzw. Finanzierungslücken von 24.45 (2014), 37.95 (2015) und 54.25 (2016) Millionen Franken. Hinzu kommen jährlich 21.4 Millionen Franken für den baulichen Unterhalt und die Uferpflege. Insgesamt würde der Kanton gemäss Plankostenrechnung also jährlich 63.2 Millionen Franken für einen nachhaltigen und sachgerechten Hochwasserschutz für das gesamte Gewässernetz benötigen. Eine Projektgruppe aus Kantons- und Gemeindevertretern arbeitet zurzeit an der Revision des Wasserbaugesetzes. Dabei sollen auch Vorschläge gemacht werden, wie der Wasserbau und der Gewässerunterhalt finanziert werden sollen. Der Entwurf des revidierten Wass erbaugesetzes geht voraussichtlich Ende 2013 in die Vernehmlassung.
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft