Luzern (ots) – Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) stimmt dem Bauprogramm 2015?2018 für die Kantonsstrassen und dem Sonderkredit über 9,1 Mio. Franken für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme zu. Das Bauprogramm knüpft an das bewährte System der drei Töpfe an und wird insgesamt als ausgewogen beurteilt. Das Projekt Hochwasserschutz setzt die Vorgaben aus dem Planungsbericht folgerichtig weiter um.
Die Botschaft (B116 vom 20. Juni 2014) des Regierungsrates an den Kantonsrat zu den Entwürfen des Bauprogramms 2015?2018 für die Kantonsstrassen und eines Kantonsratsbeschlusses über die Änderung der Einreihung der Kantonsstrassen setzt das System der drei Töpfe A, B und C und der Sammelrubriken des laufenden Bauprogramms fort. Im Topf A befinden sich die in der Programmperiode 2015-2018 zu planenden und/oder auszuführenden Bauvorhaben. Der Topf B enthält die Vorhaben, deren Projektierung im Topf A begonnen oder fortgesetzt wird. Die jährlich eingeplanten Gesamtkosten der Vorhaben von Topf A und B entsprechen annähernd den im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014-2017 dafür eingerechneten Mitteln. Alle weiteren Vorhaben des laufenden Bauprogramms sind dem Topf C zugeordnet.
Die VBK beurteilt das vorgelegte Strassenbauprogramm insgesamt positiv und als zwischen Stadt und Landschaft ausgewogen. Die Botschaft enthält zudem die notwendigen Informationen zum Stand der Umsetzung des aktuellen Bauprogramms. Die Einteilung der Projekte in die einzelnen Töpfe ist nachvollziehbar und hat sich bewährt. Die Vernehmlassung hat aufgezeigt, dass die Wünsche und Prioritäten sehr unterschiedlich sind. Aufgrund der aktuellen Finanzlage ist mit den zweckgebundenen Mitteln auszukommen, was kaum grosse Verschiebungen zulässt.
Kein Vorzug in Topf A
In der Kommission wurden verschiedene Anträge diskutiert, wobei solche für einen Vorzug von Projekten in den Topf A konsequent abgelehnt wurden. Gutgeheissen wurde ein Antrag zur Umteilung des Projektes zur Erstellung einer Radverkehrsanlage Personenunterführung Süd beim Bahnhof Luzern vom Topf C in den Topf B. Zu reden gaben insbesondere die Grossprojekte. Dabei wurde ein Antrag auf Verschiebung von Projektierungsmittel für die Umfahrung Wolhusen in der Höhe von 2 Mio. Franken vom Topf C in den Topf B knapp unterstützt. Weil die aktuelle Linienführung für die Talstrasse im Seetal nicht mehrheitsfähig ist, beantragt die Kommission einstimmig, das bestehende Projekt zu streichen und im Gegenzug Planungsmittel für eine Optimierung entlang der bestehenden Achse einzustellen. Dabei soll gleichzeitig der Projektperimeter bis nach Inwil ausgeweitet werden.
Was die Änderung der Einreihung der Kantonsstrassen angeht, wird der Vorschlag des Regierungsrates für die Anpassungen in Triengen unterstützt. Zusätzlich sollen folgende Strassenabschnitte neu als Kantonsstrassen gelten: Spitalstrasse Luzern, Verbindungsstrasse Gettnau – Schötz – Nebikon sowie die Leinstrasse in Ruswil. Weitergehende Anträge wurden abgelehnt. Es wird festgehalten, dass insbesondere die finanzielle Situation des Kantons den Umklassierungswünschen enge Grenzen setzt.
Sonderkredit Hochwasserschutz Kleine Emme genehmigt
Die Botschaft (B115 vom 20. Juni 2014) eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 1, Abschnitt Rotewald, 1. Etappe, Gemeinden Luzern und Emmen heisst die Kommission einstimmig gut. Der Kredit beläuft sich auf insgesamt 9,1 Mio. Franken, wobei dem Kanton nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und Interessierten voraussichtlich Kosten von rund 2,7 Mio. Franken verbleiben.
Die Kommission stellt fest, dass das Projekt auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme von der Mündung der Fontanne in die Kleine Emme bis zur Einmündung der Kleinen Emme in die Reuss basiert und den Vorgaben des Planungsberichts über die Sicherstellung des Hochwasserschutzes an der Kleinen Emme (ab Mündung Fontanne) und an der Reuss nach dem Hochwasser im August 2005 (B 136 vom 24. März 2006) entspricht. Das Projekt bezweckt eine Erhöhung der Abflusskapazität der Kleinen Emme im Abschnitt Rotewald in den Gemeinden Luzern und Emmen. Das rechte Ufer entlang der Rothenstrasse (Kantonsstrasse K 10) sowie das linke Ufer sind fest verbaut und werden mit neuen Ufermauern und steileren Böschungen ausgebaut. Die Schwellen werden teilweise erhalten, und bei Bedarf wird die Durchgängigkeit für die Wasserfauna bei allen Hindernissen wieder hergestellt. Die Bachsohle wird mit Lenkbuhnen, die der Strömungslenkung dienen, strukturiert. Auf weitergehende Massnahmen wird aufgrund der s ehr engen Platzverhältnisse verzichtet.
Die VBK teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach das Projekt einen optimalen Hochwasserschutz gewährleistet und es die zeitgemässen Anforderungen an die ökologische Aufwertung und die Längsvernetzung von Fliessgewässern erfüllt, soweit dies im betroffenen Abschnitt überhaupt möglich ist.
Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Markus Odermatt, CVP Ballwil, am 17. Oktober 2014 vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Novembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt.