An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Luzern Änderungen des Zonenplans in 19 Gebieten sowie Änderungen des Bau- und Zonenreglements (BZR). Am 7. September 2021 genehmigte der Regierungsrat die Zonenplanänderungen in 17 Gebieten. Am 18. Januar 2022 folgte die Genehmigung der Nutzungsplanung im Gebiet Dreilinden (Kurzmitteilungen des Regierungsrats vom 22. September 2021 und 26. Januar 2022). Der Regierungsrat hat nun auch die Änderung im Gebiet Seeburg – verbunden mit der erforderlichen Rodungsbewilligung – genehmigt und die dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde abgewiesen. Das Gebiet Seeburg ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie im kantonalen Bauinventar eingetragen und verlangt daher nach einer äusserst sorgfältigen Beurteilung und Interessenabwägung. Nach einem mehrjährigen Verfahren unter Einbezug der eidgenössischen und kantonalen Fachstellen wurde es nun einer auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Tourismuszone zugewiesen und mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Wie bisher ist es zudem mit der Ortsbildschutzzone B überlagert. Die Änderungen im Gebiet Seeburg ermöglichen aufgrund gewisser Nutzungserweiterungen (Wohnen) beim Hotel Seeburg die dringend notwendige Sanierung des im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragenen Jesuitenhofs. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]