Stadt Luzern und Gemeinde Meggen: Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 2 im Abschnitt Rebstock bis Lerchenbühl

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 2 im Abschnitt Rebstock bis Lerchenbühl in der Stadt Luzern und der Gemeinde Meggen. Den entsprechenden Sonderkredit von 4,3 Millionen Franken hat der Kantonsrat am 30. Oktober 2017 bewilligt (B 86). Mit dem Projekt konnte bergwärts ein neuer, separater Rad- und Gehweg und talwärts ein neuer Radstreifen realisiert werden. Durch die Entflechtung des Fuss- und Veloverkehrs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) wurden die Stabilität für den gesamten Verkehr verbessert und Behinderungen für den öffentlichen Verkehr (öV) abgebaut. Gleichzeitig konnte eine Lücke im kantonalen Radverkehrsnetz geschlossen werden. Das Projekt «Änderung der Kantonstrasse K 2 im Abschnitt Rebstock – Lerchenbühl in der Stadt Luzern und der Gemeinde Meggen» konnte mit Gesamtkosten von knapp 3,6 Mio. Franken abgerechnet werden. Der bewilligte Kredit wurde um rund 700’000 Franken unterschritten. Hauptfaktoren dafür sind tiefere Landerwerbskosten und die Position «Unvorhergesehenes», die nicht beansprucht werden musste.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]