An der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Sempach eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement. Damit setzt die Stadt das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer sowie der Gesamthöhe und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat zudem eine Einzonung (Gebiet Wygart) und diverse Um- und Aufzonungen beschlossen. Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten wurden drei Verwaltungsbeschwerden eingereicht, welche die Erschliessung eines privaten Grundstücks und die Reglementsbestimmungen zu den Mobilfunkantennenanlagen zum Gegenstand haben. Über diese Beschwerden wird in einem späteren Entscheid befunden, da für deren Behandlung noch weitere Abklärungen erforderlich sind, kein Zusammenhang mit der übrigen beschlossenen Gesamtrevision besteht und ihre Beurteilung somit gesondert erfolgen kann. Die vom Regierungsrat ausserhalb der Beschwerden – und der davon betroffenen Flächen bzw. Reglementsbestimmungen – zu beurteilenden Beschlüsse der Stimmberechtigen der Stadt Sempach sind, einschliesslich Festlegung der Gewässeräume, recht- und zweckmässig und wurden von ihm unverändert genehmigt. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]