Traktandum 1: Jahresbericht 2018 zur Kenntnisnahme
Die Stimmbürger haben den Jahresbericht 2018 mit grossem Mehr zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Traktandum 2: Rechnung 2018
Traktandum 2.1
Genehmigung der Laufenden Rechnung 2018 mit einem Ertragsüberschuss von
7‘803‘472.61 Franken, der Investitionsrechnung 2018 mit einer Nettoinvestitionszunahme
von Fr. 3‘476‘488.95 Franken und der Bestandesrechnung
Die Laufende Rechnung 2018, die Investitionsrechnung 2018 und die Bestandesrechnung
wurden mit grossem Mehr gutgeheissen.
Traktandum 2.2
Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses
Der Verwendung des Ertragsüberschusses wurde einstimmig zugestimmt.
Traktandum 3
Bericht und Antrag zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2019 nach HRM 2
Der Bilanzanpassungsbericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2019, der einen
integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wurde einstimmig genehmigt.
Die Überführungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen wurden einstimmig
genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung des Finanzvermögens
beziehungsweise der Liegenschaften des Finanzvermögens, die einen
integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, wurden mit grossem Mehr
genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Aufwertung des Verwaltungsvermögens, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, wurden einstimmig genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung der Rückstellungen
und Rechnungsabgrenzungen, die einen integrierten Bestandteil dieses Beschlusses
bilden, wurden einstimmig genehmigt.
Auf eine jährliche Auflösung der Aufwertungsreserve wurde einstimmig verzichtet. Der
Saldo der Aufwertungsreserve sei unmittelbar nach der Genehmigung des Bilanzanpassungsberichts vollumfänglich in den Bilanzüberschuss (2999.00) zu überführen.
Das Reglement für den Solidaritätsfonds des AltersZentrums (Beilage 2) wurde mit
grossem Mehr genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss § 160 StRG kann schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung
beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht
werden.
Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze
Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.
sig. B. Peter
RA lic. iur. Bruno Peter
Stadtschreiber www.sursee.ch