Stadt Sursee gewährleistet Gleichstellung der Geschlechter

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Stadt Sursee

Die Stadt Sursee liess eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese zeigt auf, inwiefern die verfassungsrechtliche Lohngleichheit eingehalten wird. Die Auswertung hat ergeben, dass die Stadtverwaltung Sursee sowie das AltersZentrum St. Martin keine
systematische Benachteiligung zwischen Frau und Mann aufweisen. Die Stadt Sursee
behandelt Frauen und Männer punkto Lohn gleich.

Mit dem Gleichstellungsgesetz sind sämtliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden
verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Bei der Stadt Sursee liegen die
Ergebnisse der Analyse vor, die von der Revisionsgesellschaft BalmerEtienne AG
vorgenommen wurde. Die formelle Überprüfung hat keine Sachverhalte eruiert, die auf eine
Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann schliessen würde.

Mit dem standardisierten Verfahren wurden folgende fünf Merkmale untersucht:

höchste abgeschlossene Ausbildung,

Dienstalter,

potenzielle Erwerbserfahrung,

betriebliches Kompetenzniveau,

berufliche Stellung.

Das Ergebnis mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analysetool zeigt, dass die Stadt
Sursee als Arbeitgeberin gute Werte erreicht. Bei Abweichungen von bis zu fünf Prozent
erfüllen Unternehmen die Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Lohngleichheit von Frau
und Mann. Die Stadt Sursee hat einen statistisch nicht relevanten Wert von 1.7 und damit weit
unter fünf Prozent erreicht. Das Resultat zeigt, dass die Stadt Sursee Frauen und Männer
punkto Lohn gleichbehandelt.
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