In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenend-Fahrverbot. Das
Verbot gilt heuer vom Samstag, 4. Mai 2019 bis Sonntag, 29. September 2019.
Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils
von Samstag ab 17 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind
Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im
Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-
Fahrverbots vom Samstag, 4. Mai 2019 bis Sonntag, 29. September 2019 ein generelles
Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt und beim Rathausplatz jeweils vom
Samstag ab 17 Uhr bis am Montag um 6 Uhr. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber
von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht
nutzen.
Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.
sig. Bruno Peter
RA lic. iur. Bruno Peter
Stadtschreiber www.sursee.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]