Von März bis Oktober können die gastgewerblichen Betriebe auf öffentlichem Grund Boulevard-Restaurants betreiben. Während der Pandemie Covid-19 ermöglicht der Stadtrat die Nutzung von Zusatzflächen.Jährlich vom 1. März bis 31. Oktober können gastgewerbliche Betriebe auf öffentlichem Grund Boulevard-Restaurants betreiben. Im letzten Jahr bewilligte der Stadtrat aufgrund der Pandemie Covid-19 einzelnen Betrieben die Nutzung von Zusatzflächen, damit die Schutz-massnahmen, wie Abstände einhalten, eingehalten werden konnten. Da die Pandemie leider immer noch andauert, hat der Stadtrat entschieden, auch für die Saison 2021 Zusatzflächen zur Verfügung zu stellen. Dies unter der Voraussetzung, dass dafür bereits eine Bewilligung für ein Boulevard-Restaurant vorliegt. Mehrere Wirtinnen und Wirte machten von diesen Angebot Gebrauch. Zusammen mitdem Bereich Öffentliche Sicherheit wurden die Zusatzflächen festgelegt.Reguläre Bewirtungszeiten bleiben eingehaltenDie Nutzungen dieser Flächen finden zu unterschiedlichen Zeiten statt, aber nicht ausgedehnter als die regulären Bewirtungszeiten bis maximal 23.30 Uhr beziehungsweise 24.00 Uhr. Sobald der Bund und Kanton die Nutzung der Aussenflächen wieder bewilligen, können die Boulevard-Restaurants mit den Zusatzflächen benützt werden.Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, die Gastronomie-Branche soweit wie möglich zu unterstützen. Ebenso sollen sich die Gäste in den Boulevard-Restaurants trotz der Pandemie wohlfühlen. Der Stadtrat hofft, dass sich die Lage bald verbessert und die Restaurants wieder öffnen können